E-Bike leihen, unbefestigter Weg untersagt?
Hallo zusammen. Mein Plan wäre gewesen für das Wochenende ein E-Bike zu leihen. Jetzt steht in den Geschäftsbedingungen das es untersagt ist auf unbefestigten Wegen zu fahren. Laut Google gelten schon Kieswege als unbefestigte Wege.
Ich würde eher sagen ein unbefestigte Weg ist ein Weg bei dem es über Wurzeln, Steine und z.B. durch schlamm geht, bei denen man richtig durchgeschüttelt wird?
Was meint Ihr zu der Sache?
3 Antworten
diese Klauseln habe ich auch drin. Das sind übliche Klauseln.
Wenn es keine ausdrücklichen E-MTB sind, muß man eben übliche Radwege oder Straßen benutzen.
Die Gefahr von Offroad-Unfällen ist wesentlich höher.
Reifen bei üblichen Mietpedelecs sind für Straße ausgelegt & nicht für Gelände.
Gerät ein Ast in den Zahnriemen, wird es teuer, das kann nur mit einem Fachhändler behoben werden, weil die Riemenspannung mit einer Prüflehre vorgenommen wird.
Dann habe ich zwar eine Vollkasko abgeschlossen, aber auch mit Selbstbehalt für Mieter.
Bei extremer Verschmutzung sollte das auch gereinigt zurückgebracht werden. Regen geht ok aber Schlamm läßt dann eher auf unsachgemäße Nutzung schließen & bedeutet einen hohen Reinigungsaufwand
Du willst ja auch kein schlammiges Fahrrad ausleihen bzw. mieten.
Das Risiko ist schon sehr hoch. Ein Mieter ist mit dem S-Ped auch verunglückt im Regen in einem Kreisel.
Klar man mit einem Auto mit ESP & ABS auch in den Kreisel fahren. In Schräglage mit 45 kmh hat sich der Mieter auf den Bart gelegt & es gab Schäden in Höhe von 2000 €
Es ist egal was wir meinen. Wichtig ist, was der Fahrradverleih meint.
Und den kannst du befragen, was genau damit gemeint ist.
Ok. Wo Du recht hast, hast Du recht. Ich rufe an und frage. :))
Es ist garnicht entscheidend, was wir zu der Sache sagen....
Du bist der Vertragspartner und du bist daran gebunden, was die Geschäftsbedingungen vorschreiben, die du mit Vertragsabschluss akzeptierst.
Möglicherweise musst du eine Kaution hinterlegen und möglicherweise behält der Verleiher die - zumindest teilweise - ein, wenn ihm der Zustand nicht gefällt, in dem du das E-Bike zurückgibst....
Frage im Zweifel beim Verleiher nach, lasse dir mündliche Aussagen schriftlich bestätigen, denn an mündliche Absprachen erinnert man sich manchmal nicht mehr und dann nagelt man dich an dem fest, was in den Geschäftsbedingungen steht....
LG
@JochenOWL Da hast Du recht. Allerdings ist es sehr komisch das in den Geschäftsbedingungen nicht genauer geschildert wird was unter unbefestigtem Weg verstanden wird. Das ist ja eher Auslegungssache. So ganz gefällt mir das nicht.
Ja. Ein Fahrradgeschäft hätte den gesamten Fahrradpreis als Kaution verlangt wenn man damit im Ausland unterwegs gewesen wäre.