DVD kopieren mit Kopierschutz?

6 Antworten

Die Frage nach dem Kopierschutz kommt jedesmal wieder hoch. Du darfst für

- Dich selbst

- Freunde

- Familie

Kopien anfertigen und dazu jeden Kopierschutz knacken. Also darf deine Freundin das ebenfalls, um für dich eine Kopie anzufertigen.

Hier die Gesetze dazu:

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Für das Knacken des Kopierschutz "zum privaten Gebrauch des Täters"
sei nach Paragraf 108b des deutschen Urheberrechtsgesetzes eine
Strafbarkeit tatsächlich ausgeschlossen.
Vor zivilrechtlichen Ansprüchen des Rechteinhabers auf Unterlassung
sei man indes nicht geschützt.

Für das Umgehen einer Kopiersperre können Sie strafrechtlich
nicht belangt werden, sofern Sie eine Privatkopie für sich oder
mit Ihnen persönliche verbundene Personen erstellen.
Privatkopien sind also straffrei.
Aber:
Der Rechteinhaber kann zivilrechtlich gegen Sie vorgehen,
wenn Sie einen Kopierschutz aufgehoben haben.
Da der Staat hier aber nicht ermitteln wird, ist es
sehr unwahrscheinlich, dass der Rechteinhaber jemals
erfahren wird, wenn Sie einen Kopierschutz geknackt haben.

"Privatkopie"
bezeichnet die legale Kopie eines urheberrechtlich geschützten Werks
für die private, also nicht gewerbliche und nicht öffentliche Nutzung.
Privatkopien sind nicht zu verwechseln mit der
"illegalen Schwarzkopie".

Da eine Kontrolle der Haushalte nicht durchsetzbar war, wurde vom
Gesetzgeber die Möglichkeit für legale Privatkopien eingeräumt.
Zum finanziellen Ausgleich für die Urheber und Verwerter wurden
Pauschalabgaben eingeführt. Diese Geräte- und Leermedienabgabe beträgt
derzeit in Deutschland
- rund 14 Cent für einen DVD-R-Rohling
- 7 Euro für einen externen DVD-Brenner
- 15,20 Euro für einen PC
- 36 Euro für ein Touchscreen-Mobiltelefon mit 8 GB oder mehr Speicherkapazität
- 34 bzw. 39 Euro für ein TV-Gerät bzw. einen DVD-Rekorder mit Festplatte
Für professionelle Hochleistungskopiergeräte müssen bis zu 613,56 Euro an die
Verwertungsgesellschaften abgeführt werden.
WIR ZAHLEN ALSO BEREITS DAFÜR, UM KOPIEN ANFERTIGEN ZU DÜRFEN.

Innerhalb der Europäischen Union sieht die Richtlinie 2001/29/EG die
"Möglichkeit der Privatkopie" vor.

Kopien von Software, also Computerprogrammen, fallen nicht unter die
Ausnahmeregelung der Privatkopie. Sie sind allein als Sicherungskopie zulässig
§69c und §69d UrhG.

Wer nur für seinen eigenen privaten Gebrauch kopiert, auch unter Umgehung
des Kopierschutzes, macht sich nicht strafbar --> § 108b UrhG lit 2b.

Anleitungen für das umgehen eines wirksamen Kopierschutzes einer Video oder Musikdisc (egal ob DVD, BlueRay oder CD) sind in Deutschland illegal und verboten.

Anders sieht es aus bei Software, aber wenn du DVD sagst vermute ich einen Film.

Damit wäre jede Hilfe die man dir gibt verboten.

DeiDei2303  10.11.2013, 16:02

Ich das nicht ein Paradoxon? Wenn man ein Kopierschutz umgehen könnte ist er doch nicht wirksam. Daraus müsste resultieren, dass es legal wäre, oder?

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Havege  10.11.2013, 16:09
@DeiDei2303

Ich das nicht ein Paradoxon? Wenn man ein Kopierschutz umgehen könnte ist er doch nicht wirksam. Daraus müsste resultieren, dass es legal wäre, oder?

Nein es ist kein Paradoxon. Es heißt "Effektiv" ein Schutz der nur mit spezialsoftware, die bei uns wie gesagt illegal ist, umgangen werden kann, ist Effektiv.

Dazu zählt von Natur aus zB. auch CSS

Als ineffektiv werden Schutzssysteme angesehen wie zB. dieser Unfug dass dem PC eine eigene "Partition" auf der CD vorgelegt wird, welche unter Windows dann als einzige nutzbar ist, jedoch zB. von Linux komplett ignoriert wird.

Das System dass man auch mit dem berühmten Eddingstrich umgehen konnte.

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Libertinaer  11.11.2013, 23:41
@DeiDei2303

Daraus müsste resultieren, dass es legal wäre, oder?

Havege hat ja darauf schon geantwortet. Was er nicht erwähnt hat, ist, dass es zwar illegal ist, (technisch wirksam) geschützte Video-DVDs zu kopieren, dass dies aber für den Privatgebrauch ausdrücklich nicht strafbar ist.

(Und Privatgebrauch umfasst auch Kopien für persönliche Freunde oder Verwandte.)

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Egal ob du sie nur für dich brauchst: Einen Kopierschutz darfst du nicht knacken/umgehen.

Libertinaer  11.11.2013, 23:43

Für privaten Gebrauch ist es ausdrücklich nicht strafbar!

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Hallo

sorry das umgehen des Kopierschutzes einer DVD die dir nicht gehört ist nicht erlaubt, lass das bitte sein.

Die Programme die du Downloaden möchtest enthalten in sehr vielen Fällen Viren oder andere Bedrohungen für deinen PC!

Mint

Havege  10.11.2013, 14:21

sorry das umgehen des Kopierschutzes einer DVD die dir nicht gehört ist nicht erlaubt, lass das bitte sein.

Selbst wenn sie ihm gehört wäre die Anleitung dafür nicht erlaubt. Zumindest wenn es sich, wie ich vermute, um einen Film handelt.

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Libertinaer  11.11.2013, 23:31

sorry das umgehen des Kopierschutzes einer DVD die dir nicht gehört ist nicht erlaubt, lass das bitte sein.

Es ist ausdrücklich(!) nicht strafbar, eine DVD mit Kopierschutz für private Zwecke (für sich und persönliche Freunde, Verwandte, ...) zu kopieren, wenn sie in deinem Besitz ist.

Das weißt Du offensichtlich nicht, und der Unterschied zw. "Besitz" und "Eigentum" ist dir auch unbekannt.

Wenn Du dich diesbezüglich schlau(er) gemacht hast, kannst Du noch mal dran denken, zu so einer Frage zu antworten! =;-o

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