Duschzeiten- Einschränkung erlaubt?
Hallo in die Runde,
ich wohne in einem Mehrfamilienhaus mit 12 Wohneinheiten.Teils vom jeweiligen Eigentümer bewohnt ,teils vermietet wie in meinem Fall.Seit kurzem hängt unten ein Aushang der Hausverwaltung ,in dem uns mitgeteilt wird ,daß die Eigentümergemeinschaft beschlossen hat, die Zirkulationspumpe für warmes Wasser mittags zwischen 13 und 16 Uhr und abends zwischen 23 und 4 Uhr abzuschalten,zur "Stromeinsparung". Da ich unterm Dach im 3. Stock wohne, heißt das für mich, wenn ich wie kürzlich um 15.00 nach Hause komme, daß das Wasser voll aufgedreht, gut eine Minute braucht, um dann einigermaßen Duschtemperatur zu haben. Das sind zig Liter Wasser ,die zu meinem Nachteil ,auf meine Warmwasserkosten, einfach weggespült werden! Mit sparen hat das in meinen Augen nichts zu tun!
Jetzt meine Fragen: Darf uns Mietern einfach so vorgeschrieben werden wann wir duschen? Laut meiner Info, kann auch die Hausordnung keine Duschzeiten vorschreiben.
Und an wen wende ich mich, die Hausverwaltung oder meinen Vermieter?
Danke im Voraus, Iris
5 Antworten
Vorausgeschickt: Max. 8 Stunden täglich darf abgeschaltet werden. Die Aktion spart Strom, aber im Wesentlichen und weit mehr Heizenergie (Reduzierung der Bereitschaftsverluste).
Nun kenne ich auch Eigentümergemeinschaften und deren Versammlungsdiskussionen. Da läufst Du vor die Pumpe.
Aber bitte, mach doch folgenden Vorschlag.
...mittags zwischen 13 und 16 Uhr ...
Dieser Zeitraum ist nicht wünschenswert. Zwischen 11 und 14 Uhr ist sowieso ein höherer Verbrauch und die Zirkulationspumpe gar nicht so notwendig. Die Rohrleitung bleibt durch den Verbrauchsdurchfluss warm. Das bemerkt man gar nicht - evtl. Hypersensible.
Die 8 Stunden bleiben erhalten. Alle soweit zufrieden. Du auch.
Hallo,
man darf Dir nicht vorschreiben wann Du duschen darfst und wann nicht. Das passiert hier auch gar nicht.
Es gibt Gerichtsurteile, die das Abschalten der Zirkulationspumpe in der Nacht auch ausdrücklich erlauben.
Was das Duschen um 15 Uhr angeht finde ich Deinen Einwand durchaus vernünftig. Versuch' das Gespräch mit Deinen Nachbarn zu suchen und argumentativ diese davon zu Überzeugen, dass der Zeitpunkt für die Abschaltung unter Tages unglücklich gewählt ist und ob ein, oder mehrere andere Zeitpunkte nicht geschickter wären.
Schöne Grüße
Macht er nicht. Er schaltet nur die Pumpe aus, die zu diesen Zeiten nicht laufen muss, zu geringe Auslastung.
Duschen kannst Du, nur musst Du eben warten bis es warm wird.
Soweit ich weiß, darfst Du duschen, wann immer Du willst/es nötig ist. Nimm Schichtarbeiter: Da kommt jemand mitten in der Nacht heim, verschwitzt, dreckig, müde - bevor der ins Bett geht, darf er natürlich duschen. Auch um 2 oder 3 in der Nacht. Er sollte sich aber auf das Notwendige beschränken - denke so 10-15 Minuten sind ok. 1 Stunde wäre zu lange ... Oder der Bäcker, der um 2 in der Backstube sein muss - klar duscht der nach Mitternacht.
Aber Deine Frage war speziell wegen der Pumpe?
Hast Du schon eine Lösung gefunden?
Danke, so sehe ich das auch. Deshalb ärgert es mich, soviel Wasser weglaufen zu lassen oder bis nach 16 Uhr zu warten. Aber meine Mitbewohner sind wohl alle einverstanden.
Darf uns Mietern einfach so vorgeschrieben werden wann wir duschen?
Nein, und das macht er auch nicht..