Durch die A1 Prüfung gefallen, war der Grund berechtigt?

Das Ergebnis basiert auf 8 Abstimmungen

Ja, vollkommen berechtigt 38%
Nein, total unnötig 38%
Lässt sich drüber streiten 25%

9 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Lässt sich drüber streiten

Hallo,

eine Abstimmung kann ich nicht mehr vornehmen, da ich das schon gemacht habe und leider wird die Abstimmung meiner ersten Antwort übernommen :-(

Nachdem ich mich mit dem Thema ein wenig beschäftigt habe, muss ich meine Antwort aber revidieren.

Richtig ist: Ja, vollkommen berechtigt.

Ich finde es zwar immer noch übertrieben und sinnlos, aber es ist wirklich so, dass zweimal der eine und dann zweimal der andere Fuß abgesetzt werden muss.

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Stop and Go

Mehrfaches Anfahren und Anhalten, abgestimmtes Betätigen von Gas, Kupplung und Bremse. Füße nur zum Abstützen des Kraftrades im Stand von den Fußrasten nehmen und auf die Fahrbahn absetzen.

Dabei soll gezeigt werden, dass die Neigung des Kraftrades nach der einen oder anderen Seite bewusst erfolgt, indem zunächst zweimal der eine und dann zweimal der andere Fuß abgesetzt wird.

Beobachtung des rückwärtigen Verkehrs ist nur beim ersten Anfahren erforderlich. Gangwechsel ist während der Aufgabe nicht erforderlich.

Fehlerbewertung:

  • Anfahren im falschen Gang
  • Abwürgen des Motors
  • Füße nicht auf den Fußrasten, außer zum Abstützen beim Anhalten
  • Absetzen der Füße nicht wie beschrieben

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Um die erneute Prüfung kommst du nicht herum und früher machen darfst du sie sicher auch nicht.

Wenn dir das dein Fahrlehrer aber wirklich falsch beigebracht hat, dann würde ich mit der Fahrschule sprechen und darauf bestehen, dass sie alle Kosten für die zweite Prüfung übernimmt.

Viele Grüße

Michael


https://youtube.com/watch?v=GqfEz5LVhhs

F4ILURE 
Fragesteller
 08.11.2016, 22:11

Vielen Dank Michael,

Habe direkt diesen Montag wieder Prüfung (also nur eine Woche dazwischen). Mich würde interessieren woher du die genaue Anweisung hast für die Übung (und vielleicht auch für die Anderen). Würde mir helfen mich auf die Prüfung vorzubereiten, damit ich 100% auf der sicheren Seite stehe. Vielleicht stimmt bei den anderen Übungen ja auch etwas nicht. Ich muss allerdings nicht für die zweite Prüfung aufkommen, weil mein Fahrlehrer seinen Fehler auch eingesehen hat.

Viele Grüße

Tobi

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19Michael69  09.11.2016, 14:41
@F4ILURE

Hallo Tobi,

vielen Dank fürs Sternchen ;-)

Schön zu hören, dass dich die neue Prüfung zumindest nichts kostet.

Das ist wie bei Dornröschen. Da konnte die Fee den Fluch auch nicht aufheben, aber zumindest lindern.

Der Text ist Teil der

Richtlinie für die Prüfung der Bewerber um eine Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen (Prüfungsrichtlinie).

Ich hatte diesen Teil nur als Auszug aus einer Internetseite. Wenn, dann macht für dich aber die ganze Prüfungsrichtlinie Sinn.

Richtlinien als PDF-Dateien zu finden ist gar nicht so einfach. Aber eine gibt es - nicht sehr schön weil wohl gescannt, aber das ist ja egal. Hauptsache es ist die aktuelle.

Hier der Link:

http://www.fahrerlaubnisrecht.de/FeV%20neu/Verlinkungen/Pr%FCfungsrichtlinie.pdf

Ich wünsche dir viel Erfolg bei der Prüfung.

Viele Grüße

Michael

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Ja, vollkommen berechtigt

...wenn du gegen die Anweisungen des Prüfers verstoßen hast. Letzendlich zählt nämlich nur das während der Prüfung.

Welche Reihenfolge dir der Fahrlehrer in der Schule zeigt ist dabei letzendlich irrelevant. Bei der Prüfung heißt es genau zuhören und nachmachen was verlangt ist.

Solltest du also trotz vorgegebener Reihenfolge dagegen "verstoßen" haben ist die Entscheidung insofern gerechtfertigt da du schließlich nicht das getan hast was verlangt ist.

Ob das aber nun der ausschlaggebende Punkt sein sollte warum du durch die Prüfung rasselst... ja darüber lässt sich dann streiten.

NkyyNinetyNine  07.11.2016, 11:42

Trotzdem wird oft gesagt "Der Prüfer schaut nur, ob ihr bisschen Fahren könnt und euch an die regeln haltet". Hat er ja gemacht, warum sollte er wegen der falsch eingehaltenen Reihenfolge eine Gefahr für sich und den Verkehr darstellen? 

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DontCopy  07.11.2016, 12:11
@NkyyNinetyNine

Es geht doch auch im Grunde darum ob man versteht was der Prüfer von einem verlangt und ob man dies dann sinngemäß richtig umsetzt. Das hat der FS nicht.

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JawaCZ634  07.11.2016, 19:50
@DontCopy

Er hat ja getan was der Prüfer verlangt und dies auch sinngemäß. Nur in einer anderen Reihenfolge. In diesen Fall habe ich absolut kein Verständnis für den Prüfer (Habe dazu eine Antwort geschrieben)

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DontCopy  08.11.2016, 07:56
@JawaCZ634

und dies auch sinngemäß. Nur in einer anderen Reihenfolge

Das sich das offensichtlich widerspricht sollte wohl auch dir klar sein.

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Das solltest du mit deinem Fahrlehrer besprechen.

Lässt sich drüber streiten

Hallo,

ich bin schon der Meinung, dass er da etwas kleinkariert geurteilt hat.

Bei so einem kleinen Fehler hätte man dich vor dem zweiten Mal auch darauf hinweisen können - was bei einem "gravierenden Fehler" natürlich nicht geht.

Und du hast es ja 2 x Rechts und 2 x Links gemacht - war denn von einer einzuhaltenden Reihenfolge die Rede?

Andererseits hast du eine zweite Chance bekommen und spätestens da hättest du merken müssen, dass beim ersten Mal irgendetwas falsch war.

Zu Not hättest du auch vorher fragen können.

Und am Ende hat der Prüfer hat das Recht zu entscheiden!

Viele Grüße

Michael

diePest  07.11.2016, 21:12

http://www.fahrtipps.de/motorrad/stop-and-go.php Es ist fest vorgeschrieben in welche Reihenfolge die Füße abzusetzen sind und es wird nicht nochmal vorab kommuniziert, Nachfragen ist nicht gestattet.. sondern der Fahrlehrer hat es einfach verpasst ihm das richtige beizubringen, der Prüfer hat richtig gehandelt. 

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19Michael69  08.11.2016, 17:12

Du hast Recht, der Prüfer hat richtig gehandelt.

Deinen Link solltest du allerdings nicht mehr verwenden, denn dort ist der Text so geschrieben, dass daraus nicht klar hervorgeht, dass man das nicht abwechselnd machen darf.

... indem zweimal der linke und zweimal der rechte Fuß abgesetzt
wird.

Der offizielle Wortlaut:

Dabei soll gezeigt werden, dass die Neigung des Kraftrades nach der einen oder anderen Seite bewusst erfolgt, indem zunächst zweimal der eine und dann zweimal der andere Fuß abgesetzt wird.

Hier in diesem Video ist es ausführlich und richtig beschrieben:

https://www.youtube.com/watch?v=GqfEz5LVhhs

Wir haben hier ja wirklich schon von vielen gelesen, die der Meinung waren, zu Unrecht durchgefallen zu sein.

Bei fast allen war das Durchfallen aber berechtigt und es lag eine grobe Falscheinschätzung des Prüflings vor.

Aber diese Richtlinie finde ich echt übertrieben.

Wenn man es je zweimal ordentlich hinbekommen hat, dann spielt die Reihenfolge doch echt keine Rolle.

Gruß Michael

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Ja, vollkommen berechtigt

Blöde gelaufen.. aber ja, berechtigt. Du hast es zwar so gemacht wie man es dir gezeigt hat, aber das war leider falsch.. und der Prüfer kann nur bewerten, was er gesehen hat. 

Die Fahrschule sollte für die zweite Prüfung aufkommen, wenn der Fehler auf dem Übungsplatz der einzige war. Zudem.. man kann eine Fristverkürzung machen.. das heißt, du darfst nach einer Woche die Prüfung wiederholen, muss aber extra beantrag werden. Kosten knapp 30,- .. und sollten, meiner Ansicht nach, auch von der Fahrschule getragen werden. 

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich arbeite seit über 20 Jahren im Büro einer Fahrschule