Fahrlehrer Prüfung?

11 Antworten

Du hast Unterrichtsmaterial von der Fahrschule erhalten, mit dem du alle Theoriefragen eigenverantwortlich lernen kannst. Wenn du das gemacht hast, so dass du alle Verkehrszeichen und deren Bedeutung kennst, muss dir der Fahrlehrer nicht noch extra erklären, dass du dort nicht hineinfahren darfst.

Kanntest du die Bedeutung nicht, weil du nicht alles gelernt hast, warst du noch nicht bereit, ein Kraftfahrzeug eigenverantwortlich zu führen.

Hast du es übersehen, war das allein dein Fehler.

Dem Fahrlehrer könnte man höchstens vorhalten, dass er dich zur Prüfung angemeldet hat, obwohl du dazu noch nicht bereit warst. Allerdings geht die Anmeldung laut Vertrag nur mit deinem Einverständnis, so dass es deine Aufgabe gewesen wäre, um eine Verschiebung zu bitten.

Wenn du die Prüfung auf einer anderen Strecke bestanden hättest, wärst du vielleicht irgendwann mit dem Auto in diese Fußgängerzone gefahren. Dann kannst du dich auch nicht darauf berufen, dass dir das dein Fahrlehrer nicht erklärt hat.

Selbst wenn du deinen Führerschein hast, musst du dich weiterhin selbstständig über ggf neu eingeführte Verkehrszeichen oder geänderte Verkehrsregeln informieren.

Keiner hat die Schuld. Beide haben Pech gehabt. Der Fahrerlehrer lernt jetzt daraus und kann nächstes Mal seine Prüflinge besser vorbereiten. Dadurch steigt auch sein Wissen an -> Berufserfahrung.

Wer den Führerschein bekommt, sollte selbstständig fahren können. Selbst in Gegenden, in denen man noch nie vorher geübt hat.

Du hast doch die Verkehrsregeln und -Zeichen gelernt. Wenn du ein Zeichen ignorierst und in eine Fußgängerzone reinfahren willst, ist das wessen Schuld? Die Frage müßtest du dir eigentlich selbst beantworten können.

Wenn du den Führerschein bekommen willst, mußt du überall Auto fahren können und nicht nur dort, wo dein Fahrlehrer mit dir rumgefahren ist.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Also eine Fußgängerzone ist in der Regel entsprechend mit Hinweisschildern bzw. Verkehrzeichen versehen.

Wenn du als Fahrer die Beschilderung ignorierst, kann da wohl kein Dritter daran schuldig sein.