Durch Demenz nicht geschäftsfähig - Jetzt Ärger mit Inkasso?
Folgende Situation.:
Meine Mutter lebt noch alleine ist aber seit Jahren zunehmend dement. An der Haustür hat sie vor etwa einem Jahr eine Zeitschrift bestellt und eine Einzugsermächtigung erteilt. War alles soweit OK, sie hatte diese Zeitschrift auch früher schon im Abo, deshalb habe ich nichts unternommen. Jetzt ergab sich, dass das Konto nicht gedeckt war, meine Mutter aber in einer Klinik war. Die Rate konnte nicht abgebucht werden und es gab Mahnungen und schließlich wurde ein Inkassobüro darauf angesetzt.
Ich wurde erst jetzt auf die Sache aufmerksam, weil mir das Schreiben des Inkasso in die Hände fiel. Wie kommen wir da jetzt raus?
6 Antworten
Rechnung zahlen und überlegen, wie man sowas in Zukunft verhindern kann. Du kannst die teilweise oder komplette Betreuung deiner Mutter beantragen und übernehmen, es jemand anderen tun lassen oder Wege finden, diesen Schritt (noch) zu vermeiden und ihr (erst mal) anders zu helfen.
Sie könnte dir Vollmachten geben, in denen genau geregelt ist, was du darfst (Kontoauszüge sehen, mit ihrem Arzt sprechen...) und was nicht (Überweisungen tätigen, Behandlungen "anordnen"...), so dass du sie (ihrer Meinung nach) nur unterstützt und nicht bevormundest.
Es gibt viele Beratungsstellen, die mit dem Thema gut vertraut sind. Versuche, möglichst gemeinsam mit deiner Mutter an Lösungen zu arbeiten, die es euch beiden auch in Zukunft leichter machen. Denn ähnliche Situationen werden wohl immer häufiger vorkommen...
https://www.wegweiser-demenz.de/informationen/alltag-mit-demenzerkrankung/rat-und-hilfe.html
Zahlt die Rechnung und kündigt die Zeitschrift zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Zahle was aufs Konto Deiner Mutter ein, damit die Raten bezahlt werden können, die bis zur Wirksamkeit der Kündigung noch anfallen.
Rechnung zahlen, Abo kündigen.
Es besteht ein Vertrag und deine Mutter wurde nicht für "unmündig" erklärt.
So lange sie geschäftsfähig ist, kann sie Verträge unterschreiben und du hast es ja lange "geduldet".
Unbedingt reagieren und dem Inkassobüro eine kurze Erkärung geben, evtl. um Ratenzahlung bitten.
zumindest haftest du nicht für ihre Einkäufe