Dürfen meine Eltern mir sagen oder mich zwingen mein Motorrad zu verkaufen?

10 Antworten

Das kommt mir etwas seltsam vor. Mit 16 bist Du nach §106 BGB nur beschränkt geschäftsfähig, d.h. Deine Eltern müssen zugestimmt haben, als Du das Teil gekauft hast. Andernfalls ist der Kauf schwebend unwirksam bis Deine Eltern zustimmen.
Um Klasse 1a zu erwerben, wie Du schreibst, müssen Deine Eltern ebenfalls (schriftlich) zustimmen, und zwar bevor Du überhaupt damit anfängst.
Das macht irgendwie alles keinen Sinn. Deine Eltern stimmen doch nicht Kauf und Führerschein zu, um dann während der Fahrausbildung zu verlangen, dass das Teil wieder weg kommt - es sein denn es ist etwas vorgefallen, wie z.B. fahren ohne Fahrerlaubnis. Die Kosten sehe ich im Zusammenhang mit Taschengeld auch nicht wirklich als Grund - wenn Du eine Ausbildung machst, würdest Du die Kosten ja selbst tragen können.

Könnte es sein, dass Du das Moped ohne Einwilligung Deiner Eltern gekauft hast und nun Klasse A1 erwerben willst - Deine Eltern der ganzen Angelegenheit aber schlichtweg nicht zustimmen ?

In dem Fall wirst Du Deinen Ofen verkaufen müssen oder Dein Vater tut es - das kann und darf er. Und komm bloß nicht auf die Idee, ohne Lappen zu fahren - dann fährst Du noch seeeeehr lange Fahrrad oder Bus !!!

Wenn ich mit dieser Vermutung richtig liege, besteht Deine einzige "Rettung" darin, Deine Eltern nachträglich von Deinem Vorhaben zu überzeugen. Das sollte dann anfangen mit "Papi, es tut mir sehr leid, dass ich das Ding ohne Euer Einverständnis gekauft habe - das hätte ich nicht tun dürfen." und dann kannst Du langsam (!) versuchen, Deine Eltern vorsichtig (!) doch noch zu überzeugen. Versprich Dir aber nicht zu viel davon. Wenn ich richtig liege, dann war das ein Vertrauensbruch und der Stachel sitzt tief bei Deinen Eltern.

Irgendwie sind für mich da einige Wiedersprüche in Deinen Angaben.

Wer hat das Motorrad bezahlt? Haben Deine Eltern dem Kauf zugestimmt, was ich vermute.

Wer bezahlt jetzt die Führerscheinausbildung? Das passiert doch auch mit Zustimmung der Eltern.

Also warum soll das Motorrad verkauft werden, dass man dann mit dem Führerschein nutzen kann. Das ergibt keinerlei Sinn.

Und ja, theoretisch könnte er Dein Motorrad verkaufen. Einen logischen und nachvollziehbaren Sinn kann ich darin allerdings nicht erkennen.

Ich denke, dass in Deiner Geschichte mehr steckt, als Du uns gesagt hast. So ohne Grund wird nicht solch eine Forderung aufgestellt.

Es ist doch wahrscheinlich eher so, dass es Probleme zwischen Dir und Deinem Vater gibt, die ihr in einem ruhigen Gespräch ausräumen solltet. Viel Erfolg.

Wie bist Du denn in Besitz des Motorrades gelangt? Mit Erlaubnis des Vaters / der Eltern?

Er kann das Maschinchen auch bis zur Vollendung Deines 18. Lebensjahres wegsperren.

Grundsätzlich könnte dein Vater das machen, da du noch nicht volljährig bist. Moralisch gesehen, finde ich das Verhalten deines Vaters nicht in Ordnung. Er oder deine Mutter muss ja beim Kauf schließlich eingewilligt haben, da du sonst etwas in der Kategorie gar nicht kaufen hättest dürfen.

Also einmal so dann wieder anders, ist nicht ok.

Du bist noch nicht voll geschäftsfähig und hättest daher noch gar kein Motorrad kaufen dürfen. Dein Vater kann dieses Geschäft also problemlos rückgängig machen.

Solange du von deinen Eltern abhängig bist, was oft auch über die Volljährigkeit hinaus geht, musst du dich ihrem Willen beugen. Ansonsten musst du eben mit den Konsequenzen leben.