Dürfen meine Eltern mein Zimmer durchsuchen?

2 Antworten

Wenn ein allgemeiner Gebrauchsgegenstand, der für den kompletten Haushalt gedacht ist, in einem Schlafzimmer liegt - dann geht man dort rein und holt sich diesen Gebrauchsgegenstand wenn man ihn braucht.

Ist doch klar das deine Mutter die Wärmflasche holt wenn sie sie braucht - sie hätte ja nicht gefragt wenn sie sie grade nicht sucht.

Ihre Reaktion kann ich nachvollziehen.... vorrausgesetzt in deinem Zimmer herrscht Chaos bzw. auf dem Boden liegen überall zig verschiedene Dinge herum (Klamotten, Schulkram, Schminke, Zeug zum Beschäftigen, Geschirr, Müll, leere Flaschen, etc).

Als Eltern hat man keinen Bock drauf ständig Geschirr zu suchen oder leere Flaschen um den Getränkekasten wieder voll zu bestücken, man hat keine Lust auf Ungeziefer (das sich breit macht wenn abgegessenes Geschirr oder leergefutterte Verpackungen herumgammeln), man hat keine Lust drauf das der Nachwuchs vielleicht alle Nase lang ankommt mit "Ich finde x nicht..." oder "Y ist mir kaputt gegangen weil da jemand draufgetreten ist".

Die Müllsack-Drohung ist uralt... wird von Generation zu Generation weitergegeben... und teils doch sehr effektiv. Wenn du Glück hast schmeißt sie den gefüllten Müllsack nicht wirklich weg sondern lässt dich diesen Sack demnächst aussortieren und den Inhalt ordentlich wegräumen.

Ja, man darf das Zimmer vom Nachwuchs betreten. Ja, man darf dort auch empört sein über eine möglicherweise vorhandene Unordnung. Ja, wenn die Eltern es wollen können sie dort dann auch anfangen aufzuräumen (indem sie beispielsweise wenigstens Teller, Besteck, Flaschen und Müll rausholen) oder auf dem Boden liegende Klamotten zur Waschmaschine bringen.

Es ist kein "durchsuchen" bzw. "herumschnüffeln" wenn man als Eltern einfach nur das Zeug rausholen will das dort nichts verloren hat

Ich meinte dann zu ihr das es mein Zimmer ist und sie nichts darin zu suchen hat.

Zahlst du Miete ?

Du bist sogar gesetzlich verpflichtet, alles in deiner Kraft zu tun um im elterlichen Haushalt mitzuhelfen.

Kommst du dieser gesetzlichen Pflicht nach?

NetterausBonn  17.10.2021, 23:30

Das Gesetz hätte ich gerne mal schriftlich von Dir.

0
Krawallbotz  18.10.2021, 06:56
@NetterausBonn

Da du nicht fähig zu sein scheinst, Google zu nutzen, helfe ich dir gerne aus :

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 1619 Dienstleistungen in Haus und Geschäft

Das Kind ist, solange es dem elterlichen Hausstand angehört und von den Eltern erzogen oder unterhalten wird, verpflichtet, in einer seinen Kräften und seiner Lebensstellung entsprechenden Weise den Eltern in ihrem Hauswesen und Geschäft Dienste zu leisten.

2
NetterausBonn  18.10.2021, 09:05
@Krawallbotz

Ich habe gegooglet. Ein Kind ist also wie eine Dienstmagt zu behandeln.

Ein Fall für die Menschenrechtskomission

0
Borge839  12.12.2023, 16:24

Das ist korrekt jedoch habe unter 18 jährige das Recht auf Privatsphäre und das durchsuchen des Zimmers ist dadurch sehr kritisch und kann großen ärger geben

0
Krawallbotz  12.12.2023, 16:52
@Borge839
Meine Mutter wollte fragen wo ihre Wärmflasche ist daraufhin meinte ich die liegt in meinem bett. 

Was hat die Wärmflasche bei der FS im Bett zu suchen gehabt ? Sich einfach Sachen von anderen zu nehmen ohne zu fragen ist genau so kritisch.

Wie war das mit dem Glashaus und den Steinen?

0