Dürfen mein Eltern mich zwingen?

10 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

sie zwingen dich nicht, sie lassen dir eine Entscheidung. Rausgehen und deine Sachen haben, oder drinnen bleiben und die Sachen nicht haben. Du kannst selbst überlegen was dir wichtiger ist.


Aoeteroaner  31.10.2021, 13:28

Wo steht in der Frage, dass der/die FSer/in durch übermäßigen Handygebrauch davon abgehalten wird, nach draussen zu gehen? Ich kann das niergends finden?

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Aoeteroaner  31.10.2021, 14:08
@Sanja2

Sollten Konsequenzen nicht einen inneren Zusammenhang zum unerwünschten Verhalten haben? Vielleicht hat die/der FSer/in ja eine soziale Phobie? Da helfen strafen dann so ganz und gar nicht weiter!

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Sanja2  31.10.2021, 14:29
@Aoeteroaner

wo steht in meiner Antwort, dass es sich um Konsequenzen auf Fehlverhalten handelt? Die Eltern lassen eine Entscheidung, welche Motivation der Eltern dahinter steht analysiere ich hier nicht, ebensowenig welches Verhalten des Kindes dies ausgelöst haben könnte.

Ich arbeite in einer Einrichtung für Kinder, wir haben ebenfalls die Regel, wer an den PC (für außerschulische Dinge) will oder sein Handy haben will muss mindestens 30 Minuten draußen gewesen sein. Dies ist keine Konsequenz sondern einfach Regel für alle Kinder.

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Aoeteroaner  31.10.2021, 14:38
@Sanja2
Ich arbeite in einer Einrichtung für Kinder, wir haben ebenfalls die Regel, wer an den PC (für außerschulische Dinge) will oder sein Handy haben will muss mindestens 30 Minuten draußen gewesen sein. Dies ist keine Konsequenz sondern einfach Regel für alle Kinder.

Gute Regelung! Steh ich voll dahinter! Ich habe auch versucht, bei meinen Kinder die Nutzung derartige Geräte durch Kindersicherung, Beschränkung der Nutzungsmöglichkeit auf sinnvolle (Schulische, Weiterbildungszwecke .....) freizugeben (ist ja weniger interessant und damit die Gefahr einer übermäßigen Nutzung gering bis nicht vorhanden) und dann die freiere Nutzung für den Kontakt zu Freunden und Bekannten, zum Spielen usw. Altersgerecht (also mit steigendem Alter und zunehmender Kompetenz das Zeug auch mal wegzulegen) zu steuern. Leider gab es da INdioten in meinem Umfeld, die mich da indiotischerweise vollkommen verblödet behindert haben.

Da sind wir also vollkommen beieinander!

welche Motivation der Eltern dahinter steht

Die Motivation ist immer entscheidend! Also den Finalen Rettungsschuss, um einer Geisel das Leben zu retten, würde ich selbst durchführen, Mord, ja jegliche über Selbstverteidigung oder Gefahrenabwehr, Zivilcourage hinausgehende Gewaltanwendung lehne ich kategorisch ab!

Das nur, um die Bedeutung des Motives klarzustellen. Willkürliches Handeln ist nie gerechtfertigt, schon gar nicht, wenn jemand in das Wohlbefinden eines anderen Menschen eingreift!

Wir sind uns einig, das rausgehen wichtig ist, nicht vergessen!

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Es ist wichtig für deine Entwicklung, so viel wie möglich draußen an der frischen Luft zu sein und am besten, dich zu bewegen! Wenn du den ganzen Tag herinnen sitzt, schadet es auch deinen Gelenken. Vertrau deinen Eltern, sie meinen es gut mit dir.

Wieso magst du nicht rausgehen, gibt es dafür einen Grund? Du schreibst darüber leider nichts.

Zum Stubenhocker und Außenseiter wollen sie dich eben nicht erziehen. Von daher mein ich, sie dürfen.


Aoeteroaner  31.10.2021, 13:35

Eigentumsrecht? Eltern als Vorbild? Vielleicht einmal fragen(herausfinden, warum der/die FS/erin nicht rausgeht? Gibt ja auch andere Gründe, gesundheitliche wie soziale Phobien.........

Immer gleich klauen!

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Was ist so schlimm an frischer Luft und Bewegung?

Du bist 12 und solltest draußen mit Freunden sein und nicht in der Bude hocken.

Solange deine Eltern die Sachen (Handy usw) finanzieren, können sie damit machen, was sie wollen.


Kean02 
Fragesteller
 31.10.2021, 13:19

Meine Oma Finanziert meine Sachen

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Krawallbotz  31.10.2021, 13:20
@Kean02

Also nicht du selber- von daher gehören dir diese Dinge nicht.

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Aoeteroaner  31.10.2021, 13:32
@Krawallbotz

Das ist ein Irrtum, also in grauer Vorzeit, meinem Alter nach schon Prähistorisch, gab es den Spruch

Schnke, Schenke wieder holen, da muss ich den Schutzmann (Polizei) holen!

Das skandierten wir schon im Kindergarten, und unsere Eltern hielten sich daran, auch wenn sie hin und wieder zur Unterstützung und als Lernhilfe derartige Dinge kurzzeitig (nicht über Tage!!!!!!!) in sichere Verwahrung nahmen!

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Krawallbotz  31.10.2021, 13:35
@Aoeteroaner
Das ist ein Irrtum, also in grauer Vorzeit, meinem Alter nach schon Prähistorisch, gab es den Spruch

Ein 12 Jähriger wird weder einen Handyvertrag abgeschlossen haben noch wird er zu Hause das WLAN aus eigener Tasche zahlen.

Somit können die Eltern ihm einfach den Saft abdrehen- dann hat er zwar ein Handy, kann aber nichts damit anfangen.... wenn es so besser ist ....

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Aoeteroaner  31.10.2021, 13:47
@Krawallbotz

Ist häufig angewandte Praxis, weil die Eltern unfähig sind, und ihnen die Methoden einer vernünftigen Erziehung unbekannt sind! Liefern ein shclechtes Vorbil, zeigen inkonsequentes Verhalten (da sie das selbst nie jemandem Anderem zubilligen würden; auch das ist Konsequenz!!!!!)

Auch wenn das quasi

gängige Praxis

ist, ist es noch lange nicht in Ordnung!

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Krawallbotz  31.10.2021, 13:54
@Aoeteroaner

Wenn du deine Kinder anders erziehst, ist das deine Sache.

Die Eltern erziehen so, wie sie es für richtig halten. Sie verstoßen damit gegen kein Gesetz und es ist nicht deine Aufgabe, irgendwelche Erziehungstipps zu geben.

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Aoeteroaner  31.10.2021, 14:07
@Krawallbotz

Oh, da gibt es dann doch gesetzliche Regelungen! Da ist z.B. das Recht auf gewaltfreie Erziehung (darfst Du gerne mal selber überprüfen. Und dann gibt es da noch weitere gesetzliche Vorgaben, die einzuhalten sind. Mit einem großen Einsatz von Geldmitteln wurden Kurse finanziert, um Eltern einen vernünftigen Stil in der Erziehung beizubringen, natürlich freiwillig!

Ich war da auch bei mehreren. An eine Situation kann ich mich lebhaft erinnern:

Der Kurs hieß glaub ich Elternführerschein. Egal. An einem der Abende, so Mitte der Kurse, fragte ein Vater, er hätte totale Probleme mit seiner Tochter (so um die 16), weil sie ihr Zimmer nicht aufräumt. Er war sichtlich verzweifelt (der Kurs wurde von zwei Psychologinnen geleitet). Er meinte, er habe wirklich schon alles probiert, er sei mit seinem Latain jetzt am Ende, sogar bei strömendem Regen hätte er ihre Kleidung schon mitten auf die Strassenkreuzung getragen und dort hingeschmissen! Nichts hülfe!

Erschrocken griff eine derr beiden Psychooginnen in ihre Tasche, holte ihren Terminkalender heraus:

Oh, da müssen wir jetzt aber ganz dringend einen Termin ausmachen!

Der Vater wiegelte ab, seine Tochter hätte da eigene Termine, das müsse koordiniert werden! Die Psychologin lies sich nicht beeindrucken:

Ehrlich, die brauchen wir da erst mal gar nicht!

Was für ein glcük, dass die Stühle Armlehnen, sonst wär ich glatt heruntergefallen!

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Krawallbotz  31.10.2021, 14:13
@Aoeteroaner
 Da ist z.B. das Recht auf gewaltfreie Erziehung

Wenn die Wegnahme von Handy/Konsole und co heute schon unter "Gewalt in der Erziehung" fällt, sind wir weit gekommen:-))))

An einem der Abende, so Mitte der Kurse, fragte ein Vater, er hätte totale Probleme mit seiner Tochter (so um die 16), weil sie ihr Zimmer nicht aufräumt.

Dir ist schon bewusst, dass Kinder gesetzlich verpflichtet sind, alles in ihrer Kraft zu tun um im elterlichen Haushalt mitzuhelfen?

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Aoeteroaner  31.10.2021, 14:18
@Krawallbotz

Zum verständigen Lesen gehört alle Zusammenhänge zu erfassen, nicht einen Satz herausgreifen, und den dann falsch darstellen!

Der Kompette Zusammenhang ist folgendermassen wiedergegeben:

Oh, da gibt es dann doch gesetzliche Regelungen! Da ist z.B. das Recht auf gewaltfreie Erziehung (darfst Du gerne mal selber überprüfen. Und dann gibt es da noch weitere gesetzliche Vorgaben, die einzuhalten sind.

nur um zu verdeutlichen, dass Du das nicht erfasst hast, kommen da folgende Formulierungen vor, die ich jetzt herausgreife, um darauf hinzuweisen, dass die in meiner Formulierung einen Zusammenhang haben:

  1. gesetzliche Regelungen (Mehrzahl!!!!!)
  2. z.B. das Recht auf gewaltfreie Erziehung (ein Beipiel von vielen Möglichkeiten; und ja, wenn das Kind das Handy festhält, kannst Du es nur mit Gewalt oder Gewaltandrohung wegnehmen, ist also tatsächlich Gewalt)
  3. Und dann gibt es da noch weitere gesetzliche Vorgaben, die einzuhalten sind. (Auch das noch einmal ein deutlicher Hinweis, dass es mehrere Regelungen gibt!)
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Aoeteroaner  31.10.2021, 13:33

Auch Kinder und Jugendliche haben ein Eigentumsrecht, und wie sollen Kinder und Jugendliche das Recht des Eigentums und seine Beduetung denn lernen, wenn die Eltern durch ihr unmögliches Vorbild da ein kriminelles Verhalten (Diebstahl) vorleben?

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Krawallbotz  31.10.2021, 13:38
@Aoeteroaner
 Kinder und Jugendliche haben ein Eigentumsrecht

Wenn es ihr Eigentum ist...was vielleicht auf die Geräte zutrifft, aber sicher nicht auf Verträge ect- denn die laufen auf Namen der Eltern.

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Aoeteroaner  31.10.2021, 13:52
@Krawallbotz

Die Elternhaben eine Vorbildfunktion (Diebstahl, vorleben dass sie das Eigentum Anderer respektieren), auch sollen sie Konsequent sein (so wird voin Fachleuten ja empfohlen durch Konsequenzen zu erziehen! Wo bleibt da konsequentes Verhalten, wenn die Eltern das bei sich selbst nie akzeptieren würden? Die leben den Kindern damit doch eine verlogene Welt vor!

Also in bestimmten Fällen kann ich mir da jetzt schon vorstellen, derartige Maßnahmen in vernünftiger Absprache mit dem Kind/Jugendlichen dann doch durchzuführen. Da ist dann aber eine gute Beziehung zum Kind notwendig, damit es Einsicht lernen und zeigen kann, und Verantwortungsbewusstsein......

Weisst Du, solche Eltern bauen auf ihre Macht, auf ihre Überlegenheit

Vertrauen und erworbener Respekt wären da eine viel bessere Alternative!

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Krawallbotz  31.10.2021, 13:58
@Aoeteroaner
Eigentum Anderer respektieren

Wenn der FS sein Handy usw selber gekauft hat, ist es sein Eigentum, wenn die Rechnung der Ware auf die Eltern läuft, ist es deren Eigentum , welches sie dem FS zur Benutzung überlassen haben.

Eine Warenüberlassung ist nicht gleich eine Eigentumsübertragung (sonst würde ja jeder Firmenwagen und jedes Firmenhandy in den Besitz des Nutzers übergehen)

Wie gesagt- wenn du deine Kinder anders erziehst, ist das deine Erziehung- die Eltern des FS erziehen halt so..

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Aoeteroaner  31.10.2021, 14:13
@Krawallbotz
wenn die Rechnung der Ware auf die Eltern läuft, ist es deren Eigentum

Folgendes wird von Google als leichtverständliche Definition gepriesen:

https://www.lexoffice.de/lexikon/geschenke/

Eine Warenüberlassung ist nicht gleich eine Eigentumsübertragung

Du erklärst Deinen Kindern auch immer, juristisch einwandfrei, gegebenenfalls durch hinzuziehung eines Notars, waruzm das Kind das Handy bekommt, alles klar!

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Krawallbotz  31.10.2021, 14:17
@Aoeteroaner
Du erklärst Deinen Kindern auch immer, juristisch einwandfrei, gegebenenfalls durch hinzuziehung eines Notars, waruzm das Kind das Handy bekommt, alles klar!

Das brauchte ich meinem Kind nicht zu erklären, das wusste er, denn er ist so erzogen, dass er "meins" und "deins" auseinander halten kann und dass Kinder nicht nur Rechte sondern auch Pflichten haben.

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Aoeteroaner  31.10.2021, 14:20
@Krawallbotz
dass er "meins" und "deins" auseinander halten kann

wo Du aber durch Dein inkonsequentes Verhalten vorgelebt bekommt, das das nicht sonderlich ernstzunehmen ist!

dass Kinder nicht nur Rechte sondern auch Pflichten haben.

Das ist von dem Thema hier nicht betroffen. Rausgehen ist nur zur Schule oder Arzt Pflicht! Oder zum Müll raustragen......

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Krawallbotz  31.10.2021, 14:28
@Aoeteroaner
wo Du aber durch Dein inkonsequentes Verhalten vorgelebt bekommt, das das nicht sonderlich ernstzunehmen ist

...und das kannst du woraus erkennen?

Es reicht mir jetzt auch mit diesen Grundsatzdiskussionen.

Die Eltern handeln wie sie handeln.

Gehab dich wohl

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Aoeteroaner  31.10.2021, 14:44
@Krawallbotz
...und das kannst du woraus erkennen?

Ich habe versucht, Dir darzulegen, dass es in unserer Gesellschaft absolut unüblich ist, einem Kind Gegenstände zur Nutzung zu überlassen, die Regel ist eben, dass das Handy üblicherweise ine Geschenk ist! Da dis üblich ist, und ich keinen einzigen Fall kenne, wo irgendwann einmal irgendwelche Leute einem Kind das Handy zur reinen Nutzung überlassen haben, können wir getrost von einem Geschenk ausgehen. Ausserdem hat Dir der/die FSer/in ganz klar geschrieben, dass ihre Oma das finanziert hat, und damit haben, wenn das nicht in speziellen Verträgen geregelt ist, was bei Kindern absolut unüblich wäre, die Eltern halt nun mal keine Verfügungsgewalt, und alles was Du schreibst, ist halt konstruiert und geht an der Realität der Fragestellung vorbei!

Die Eltern handeln wie sie handeln.

Das tun Serienmörder auch!

ROFL

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Aoeteroaner  31.10.2021, 14:49
@Krawallbotz

Guter Link, da steht:

„Es ist dann zulässig, einem Kind das Handy wegzunehmen, wenn es sich dabei um eine sinnvolle, pädagogische Maßnahme handelt. Wenn die Eltern das Kind damit also erziehen und sein Fehlverhalten bestrafen wollen“

gelesen und verstanden ist ein Unterschied! Das bedeutet nämlich, dass das willkürlich geschehen darf, und darum ging unsere Diskussion!

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Krawallbotz  31.10.2021, 14:52
@Aoeteroaner
Eltern haben nach  § 1626 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) die Personensorge für ihre Kinder. Eltern sind verpflichtet, sich um ihre Kinder zu kümmern und für sie zu sorgen. Wie sie dies tun, lässt der Gesetzgeber im Prinzip aber offen und räumt Eltern damit eine große erzieherische Freiheit ein.  

Es hat noch keinem Kind geschadet, täglich ne Stunde raus zu gehen.

Im Gegenteil - Bewegung ist gesund und baut dem Übergewicht vor.

Aber da du anscheinend erpicht darauf bist, das letzte Wort zu haben, tu ich dir jetzt den Gefallen..... antworte noch mal und dann ist gut.

Wünsche noch einen schönen Sonntag

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Aoeteroaner  31.10.2021, 15:54
@Krawallbotz

Huhu, halloohhh, jemand zuhause?

Lies Dir mal meine anderen Kommentare hier durch, das sehe ich genauso!

In Deiner Antwort steht folgender Satz:

Solange deine Eltern die Sachen (Handy usw) finanzieren, können sie damit machen, was sie wollen.

und das stimmt nicht, wie ein gewisser Krawallbotz (soll ich ihn dir vorstellen, oder weißt Du wer gemeint ist?) hat einen Artikel zu einem Gesetzestext verlinkt:

https://anwaltauskunft.de/magazin/leben/ehe-familie/duerfen-eltern-ihrem-kind-das-handy-wegnehmen

indem genau dieser Satz als null und nichtig erklärt wird, mit den Worten:

„Es ist dann zulässig, einem Kind das Handy wegzunehmen, wenn es sich dabei um eine sinnvolle, pädagogische Maßnahme handelt. Wenn die Eltern das Kind damit also erziehen und sein Fehlverhalten bestrafen wollen“

damit ist Willkür, wie Du das formuliert hast eben ausgeschlossen! Punkt!

Thema durch!

Und bei pädagogischen Maßnahmen ist halt nicht willkürliches wehtun gemeint, nein sogar von Strafen wird abgeraten! Konsdequenzen sind gefragt!

Damit ist aber immer noch die Frage offen, warum das Kind nicht rausgeht! Da gibt es soziale Phobien, andere Krankheiten!

Würdest Du Dich für besonders schlau halten, wenn Du einem Kind das Handy wegnimmst, weil es einen _Autounfall hatte und das Krankenhaus nicht verlassen kann? Wäre doch irre blöd, sowas zu tun,., oder? Und das ist bei einer Sozialphobie nicht anders! Oder? Und da gibt es weitere Gründe, die hier nirgends erörtert werden, ob die Wegnahme des Händys da überhaupt Sinn macht!

in dem

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Ja und sie haben recht. Sie wollen das du eine vernünftige Gesundheit hast und gesund lebst. Sie Sie das aus Liebe zu dir. Sie wollen nicht das du in 5 oder 10 Jahren lebenslang krank bist.


Aoeteroaner  31.10.2021, 13:29

Existiert in Deinem Wortschatz das Wort

Warum?

kennst Du seine Bedeutung? Ist das ein böses Wort?

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