Dürfen Hochschulprofessoren Angehörige oder gar die eigenen Kinder unterrichten?

3 Antworten

Ja dürfen sie, In der Regel wird dann aber die Korrektur der Klausuren an andere gegeben wegen Befangenheit, Müssen sie aber nicht.

Rechtlich ist das möglich, da gibt es keine Vorschriften. In der Regel wird aber vermieden, dass die Examina und Abschlussarbeiten von eigenen Verwandten abgenommen werden.

Klar, warum nicht. In den vorlesungen sitzen sooooooo viele Studenten, da fällt der Sohn / die Tocher vom Prof nicht auf.

Die Klausur selber korrigiert ja sowieso nciht der Prof selbser sondern seine Mitarbeiter. Somit kann es da auch zu keinen Vorteilen kommen.

Lediglich eine mündliche Pürfung wird beim eigenen Vater nicht möglich sein. Da muss der Student sich dann eben einenanderen Prof suchen, der die Prüfung abnimmt.