Dürfen Eltern mit Freund in einem Zimmer schlafen verbieten?

9 Antworten

wohne bei meinen Großeltern

Nein, dürfen sie IN DIESEM Fall nicht.

Folgefrage: Warum nicht bzw. wann dürfen sie denn?

Dürfen Eltern mit Freund in einem Zimmer schlafen verbieten?

WENN es IHRE Wohnung wäre: Ja, DANN dürften sie. Sie hätten dann das Hausrecht.

Wenn es irgendeine andere Wohnung ist: Nein.

Hier also: Nein, dürfen sie nicht. Deine Oma hat das Hausrecht, und wo wer schläft bestimmt SIE - andernfalls müsste sie den Freund gar nicht erst reinlassen, wenn der sich nicht an ihre "Hausordnung" halten möchte.

Wenn aber Oma meint, "Von mir aus gerne, aber ich richte mich nach deinem Vater!", dann ist das ärgerlich für euch, aber okay. Und wenn sie sagt, "Egal was dein Vater sagt: Natürlich könnt ihr zusammen übernachten!", ist es ärgerlich für deinen Vater, und auch okay.

ABER: Deine Eltern haben bis 18 das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Wenn beide Sorgeberechtigten der Meinung sind, dass Du nicht mehr bei deinen Großeltern sondern wieder bei ihnen leben sollst, dann wäre es halt so. Und in ihrem Haus gelten dann auch ihre Regeln.

Ob das überhaupt praktisch geht, ist natürlich eine andere Sache. Die Familie, Eltern/Kinder, sollen auch eine gemeinsane Lösung finden mit der alle leben können, und wenn das nicht gelingt, kann man das Familiengericht um eine Entscheidung bitten (und vorher das Jugendamt auch um Vermittlung). Da hätte dein Vater SEHR schlechte Karten. Das Familiengericht würde dich auf Antrag mutmaßlich auch gegen den Willen deiner Eltern bei deinen Großeltern wohnen lassen ...

... aber die Frage ist eher, wie man da unnötig "böses Blut" in der Familie vermeidet. Es wird sich wohl niemand deswegen vor Gericht streiten wollen.

Er kommt in den Weihnachtsfeiern zu mir und bisher war es immer so, dass er in unserem Gästezimmer schlafen musste weil nachts ja ✨etwas✨ passieren kann. (...)

Sprich:

  • Sie haben nichts gegen einen Freund im Allgemeinen, noch gegen speziell deinen im Besonderen.
  • Die Oma hat zudem kein Problem mit Sex, möchte aber noch nicht Uroma werden.
  • Ihr Sohn/dein Vater hat vielleicht Probleme schon mit der theoretischen Möglichkeit von Sex, vielleicht aber auch nicht. Wenn nicht, dann ist ihm vielleicht einfach nur der Gedanke daran "unangenehm", so wie manchen Kindern mitunter die Vorstellung "unangenehm" ist, ihre Eltern hätten Sex.
  • Dann könnte ich es nachvollziehen, wenn er in SEINER Wohnung auf Gästezimmer besteht. Aber bei Omas Wohnung nicht.

Fazit: Einige dich mit deiner Oma. IHRE Entscheidung gilt.

Alternativ: Fahre in den Weihnachtsferien zu deinem Freund. Dort gelten die Regeln SEINER Eltern. Und wenn die kein Problem damit haben, dann könnt ihr dort zusammen übernachten.

Weder Besuch noch Übernachtung dürfen deine Eltern verbieten. Aber wenn Du dann wieder zu deinen Eltern ziehen sollst (und dich dann nicht dagegen wehrst), dann müssen die deinen Freund bei sich (und dann damit auch zu dir) überhaupt nicht reinlassen.

Besuche bei ihm oder (gemeinsame) bei Oma können sie aber auch dann NICHT verbieten.

Finja324 
Fragesteller
 21.11.2023, 10:58

Habe vielleicht vergessen zu erwähnen, dass meine Großeltern auch das Sorgerecht haben.

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Libertinaerer  21.11.2023, 11:40
@Finja324

Gut, das macht es einfacher - ändert aber grundsätzlich nichts.

Oma bestimmt. Nicht wg. Sorge- sondern wg. Hausrecht.

Außerhalb des Hauses bestimmst grundsätzlich DU über dein Beziehungsleben und wie Du es gestalten möchtest (sofern Du üblichen Verpflichtungen in Haushalt und Schule nachkommst - woran wohl keine Zweifel bestehen): https://www.gutefrage.net/frage/10-jahre-altersunterschied-legal-oder-nicht#answer-323098007

Also gratuliere ich dir mal zu deiner patenten Oma👍, wünsche euch allen schöne, gemeinsame, verliebt-kuschelige Weihnachtsferien und natürlich ein besinnlich-friedvolles Fest! 🙃

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BBasti89M  16.01.2024, 19:17
@Finja324
meine Großeltern auch das Sorgerecht haben.

also Entscheiden die alles. Papa nichts.

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Würdet ihr das genauso unfair finden?

ja.

wohne bei meinen Großeltern

wird wohl einen Grund haben, also was Papa sagt sollte in der Konstellation gar nicht zählen.

„wenn du die Pille nimmst kann er gerne bei dir schlafen“

Daran sollte die sich bitte bitte auch halten. (Weil sonst nimmst du auch die Pille nicht.)

Oder habt ihr vielleicht Ideen wie ich mit meiner Familie einen Kompromiss finden kann?

Das was oben steht und das Oma dich ja beaufsichtigt, wenn sie meint öfters ins Zimmer kommt. Aber eigentlich hat sie selber ja die Pille als Kompromiss schon vereinbart

Ihr immer mit diesen Fragen...

Was bringt dir die Auskunft über Gesetze? Wirst du vor Gericht ziehen und deine Eltern verklagen?

Schau: wenn es hart auf hart kommt, werfen sie dich einfach aus dem Haus! Eltern können von niemandem gezwungen werden, ihre Kinder bei sich unterzubringen. Das kann dann das Jugendamt übernehmen.

So einfach ist das mit den Gesetzen zwischen Eltern und Kindern.

Libertinaerer  20.11.2023, 13:39
Was bringt dir die Auskunft über Gesetze? Wirst du vor Gericht ziehen und deine Eltern verklagen?

Niemand muss vor Gericht "klagen". Wenn sich Eltern und Kind nicht einigen können, kann man beantragen, dass das Familiengericht entscheidet. Das hat in allen Erziehungsfragen das letzte Wort, und der Zugang ist absichtlich sehr niederschwellig, damit Kinder das praktisch auch nutzen können.

wenn es hart auf hart kommt, werfen sie dich einfach aus dem Haus!

Ähm, die Eltern haben eine Sorgepflicht!

Aber wenn die ihr Kind nicht mehr sehen wollen (und welche Mutter, welcher Vater möchte das nicht für den Rest ihres Lebens /Sarkasmus aus), dann kommt man in "betreutes Wohnen" - eine Art Jugend-WG mit staatlich bestelltem Sorgeberechtigten - gibt wahrlich schlimmeres - übergriffige Eltern z.B. Die Kosten tragen selbstverständlich die Eltern, bzw. der Staat holt sich das Geld schon von ihnen zurück.

So einfach ist das mit den Gesetzen zwischen Eltern und Kindern.

Genau. SO einfach ist das.

Zumal wenn das Kind, wie hier, gar nicht bei seinen Eltern lebt ...

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Grundsätzlich, ja!

Es ist das Haus/Wohnung Deiner Eltern und dort haben die das Sagen. Zudem sind sie Deine Erziehungsberechtigten und können Dir so etwas vorschreiben.

Libertinaerer  19.11.2023, 21:48
Es ist das Haus/Wohnung Deiner Eltern und dort haben die das Sagen.

Ja.

Zudem sind sie Deine Erziehungsberechtigten und können Dir so etwas vorschreiben.

Nein.

Wenn umgekehrt Sie ihn besuchen würde, könnten sie weder den Besuch verbieten, noch bestimmen, wer dort wo mit wem (nicht) schläft.

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Libertinaerer  19.11.2023, 22:59
@Libertinaerer

Korrektur: Ich habe erst beim Schreiben meiner Antwort realisiert, dass es nicht um die Wohnung der Eltern geht, sondern um die der Oma.

Damit gilt Omas Wort, nicht das des Vaters.

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Libertinaerer  20.11.2023, 01:05
@iQhaenschenkl

Nun, den "Erziehungsberechtigten" gibt es schon lange nicht mehr.

Willkommen im 21. Jhdt.! :)

Heutzutage haben wir den "Sorgeberechtigten", und dessen Wort hat da nichts mehr zu sagen.

Okay, war vorher in diesem Punkt nicht wirklich anders, aber mit der Reform wurden auch allgemein die Rechte der Kinder gestärkt und vor allem gesetzlich fixiert, bzw. die der Sorgeberechtigten beschnitten sowie die Familiengerichtsbarkeit als übergeordnete Instanz mit niederschwelligem Zugang für alle Parteien unabhängig vom Alter etabliert.

Seitdem ist das "Kindeswohl" die oberste Maxime, nicht mehr das "Wohlgefühl" arg verpeilter Gestalten, die "Kind" mit "Eigentum" verwechseln.

Kann man in einer BGB-Ausgabe aus diesem Jahrhundert nachlesen, sowie natürlich bei einschlägige Gerichtsverfahren.

Hier mal ein kleiner Einblick: https://www.gutefrage.net/frage/10-jahre-altersunterschied-legal-oder-nicht#answer-323098007

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Libertinaerer  20.11.2023, 13:03
@iQhaenschenkl

Hmm, kann man nachlesen. Letztinstanzlich. Wem die Zitate nicht ausreichen, für den hatte ich sogar auf die schriftliche Begründung des Gerichts verlinkt.

Wenn beim gemeinsamen Übernachten, mit Sex, ab !4, bei 32 Jahren Altersunterschied, innerhalb der eigenen Familie mit dem Ehemann der Tante, inkl. einer "Flucht" vor den Eltern im Wohnmobil quer durch Europa während der Schulzeit, die letzte gerichtliche Instanz nicht die Tochter, nicht den Onkel, sondern mit deutlichen Worten die Eltern maßregelt, SIE würden das Kindeswohl gefährden (und im Folgeprozess wurde ihnen dann das Sorgerecht komplett entzogen - die Tochter kehrte nie zu ihren Eltern zurück und zog dann mit 17 mit ihrem, nunmehr geschiedenen, Freund zusammen) ...

... in welchem Deutschland eines mir unbekannten Paralleluniversums bestimmen dann Eltern einer 16-Jährigen, ohne Sex, mit einem gleichaltrigen Freund, außerhalb ihrer Wohnung, während der schulfreien Ferienzeit, in welchem Zimmer ihr Freund übernachtet und auf welcher Rechtsgrundlage?

Merkst Du was?

Wenigstens, dass wir nicht mehr in den 1950er Jahren leben?

Fazit: Es gibt keine Rechtsgrundlage für dieses anmaßende und übergriffige Ansinnen. Im Gegenteil. Punkt.

Ab 14 isi man sexualmündig und hat das RECHT, über seine Sexualität selbst zu bestimmen.

Bis 16 gewährt der Gesetzgeber den Sorgeberechtigten noch das alleinige Recht auf Förderung ihrer Sexualität durch "Überlassen von Gelegenheit" (was hier, ihre Wohnung, die Großeltern betreffen würde, wenn die Fragestellerin noch keine 16 wäre - den Freund aus dem verlinkten "14 & 46"-Fall betraf das nicht, weil das Gesetz nur Dritte betrifft: Die Beteiligten selbst dürfen ihre Sexualität fördern wie sie möchten).

Und das Erziehungsrecht steht da eindeutig auf Seite der Tochter - unzählige Male gerichtlich bestätigt (und mit Verlaub traurig, dass das überhaupt nötig war).

Hier nochmal der diesbezügl. Kern unseres Erziehungsrechts von der letzten Instanz des "14 & 46"-Falls zusammengefasst:

"Natur und Recht fordern die Ablösung von den Eltern".

"Im Bereich des persönlichen Umgangs ist für den Heranwachsenden (...) der soziale Kontakt zu anderen im Allgemeinen und das Bedürfnis nach Kontakt mit Personen des anderen Geschlechts im Besonderen (...) unabdingbare Voraussetzung des Reifeprozesses. (...) Erziehung zur Mündigkeit erfordert in diesem Bereich einen Rückzug elterlichen Bestimmungsrechts zugunsten bloßer elterlicher Kontrolle kindlicher Selbstbestimmung."

Mit 14 und 32 Jahre älterem Partner, und mit 16 und gleichaltrigem Partner erst recht.

Einen schönen Tag noch.

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Find ich albern, ich bin zwar noch jünger als ihr, aber wenn ihr GV möchtet könntet ih es ja auch tagsüber im Zimmer auf dem Schreibtisch oder bei einem Waldspaziergang tun, also ist es albern wenn ihr nicht in einem Zimmer schlafen dürft.

Finja324 
Fragesteller
 21.11.2023, 10:57

Das ist es ja. Wir sind auch am 26. den ganzen Nachmittag alleine zuhause da stört es auch niemanden. Das macht für mich kein Sinn.

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