Dürfen Azubis doppelschicht machen (Pflege)?
Moin ich bin 19 Jahre alt und ist es erlaubt Doppeltschicht in mein Alter zu machen in der ambulanten Pflege ?
4 Antworten
Kein Dienst darf über 10 Stunden gehen. Bei 10 Stunden steht dir eine Stunde Pause zu. Manche Intensivpflegedienste haben 12 Stundenschichten, aber die bewegen sich damit auf arbeitsrechtlich sehr dünnem Eis.
Mit 10 Stunden sind 10 Stunden am Stück gemeint. Also 7- 18 Uhr- Ok. 7-20 Uhr nicht legal, 8-13 und 15-20 an einem Tag - oK
Zwischen 2 Diensten müssen mindestens 11 Stunden liegen. Iist alles i Deutschen Arbeitsrecht geregelt. Das in der PFlege das oft anders läuft, liegt daran, dass niemand den Mund aufmacht.
Du musst das also auf keinen Fall machen. Du bist gesetzlich gesehen nicht mal ein Mitarbeiter, du bist Azubi. Du hast viel mehr Rechte als ein normaler ANgestellter und ein wesentlich niedrigeres Gehalt.
Ich weiß jetzt nicht wie lange eine Doppelschicht geht, aber du darfst maximal 10 Stunden am Tag arbeiten.
Dein Arbeitgeber muss dir jedoch ermöglichen diese Überstunden auch wieder abzuarbeiten.
Lies dir das hier mal durch:
https://www.duesseldorf.ihk.de/produktmarken/ausbildung/ausbildung-von-a-z/arbeitszeit-auszubildende-2596772
Wenn deine Firma zu viel von dir verlangt, dann kannst du dich bei der für dich zuständigen Kammer mal erkundigen.
Aber ehrlich gesagt sind schlechte Arbeitsbedingungen in deinem Beruf leider üblich und wenn man den Beruf langfristig ausüben will, muss man sich daran fast gewöhnen.
ja schon... ich bin mir nur nicht sicher ob man zum Querstellen als Azubi in der richtigen Position ist.
Ist leider total schwierig. Weigert man sich so zu arbeiten, wie es verlangt wird, lässt man entweder seine Kollegen im Stich (denen es ja gleich geht) oder man lässt seine Patienten/Bewohner im Stich, die darunter ja auch leiden.
Ich finde das Problem sollte eher ganz dringend von politischer Seite angegangen werden.
Gerade dann ist man in der richtigen Position. Nach der Probezeit kann man nicht mehr gekündigt werden, es sei denn man baut als Azubi wirklich ganz großen Mist. Insofern ist der Zeitpunkt günstig.
Man lässt auch nicht die Kollegen im Stich. Du hast die Aufgabe 40 Stunden die Woche gut zu arbeiten, ob in der Schule oder im Betrieb. Die Bereitstellung von ausreichend Personal ist nicht Aufgabe des Angestellten oder des Azubis.. DIe Pflegebedürftigen lässt man in dem Sinne auch nicht im Stich. Es ist eine Arbeit und die Arbeit läuft nach Vertrag und dessen Arbeitsbedingungen. Mach während deiner Arbeit alles sehr gewissenhaft. Das muss genügen.
Es gibt immer so was wie Zeitarbeitsfirmen. die Kommen SEHR schnell. Wer die Leute wirklich im Stich lässt, ist der, der sie nicht beauftragt.
Mit der Politik hast du natürlich vollkommen recht.
Schau mal ins Berufsbildungsgesetz, dort findest du die Antwort. Aber eher die Antwort Ob du das als Azubi darfst.
Wärst du noch unter 18 Dann würde Das Jugendschutzgesetz gelten, dann könnte ich dir sagen NEIN darfst und musst du nicht, wie es als Volljähriger aussieht weis ich jetzt nicht aus dem Kopf
Was meinst du mit Doppelschicht genau? Diese geteilten Dienste? Oder einen Früh und direkt nen Spät dran gehängt? Solange die Stundenanzahl gesetzlich nicht überschritten wird, ist alles ok.
Oder man fängt an sich mal querzustellen damit sich diese Normalität mal ändert oder zumindest nicht auf dem eigenen Rücken ausgetragen wird.