Dürfen abgelaufene Lebensmittel verkauft werden?

4 Antworten

Mal der Reihe nach:

Das MHD gibt das Datum vor bis zu dem der Inverkehrbringer (meist der Hersteller oder die Handelskette in deren Auftrag es Produziert wurde) die Qualität seines Produkts garantiert. Danach gibt es keine garantie mehr, das heißt aber nicht, dass die ware ungenießbar wäre. Prinzipiell dürfen Lebensmittel auch nach Ablauf des MHDs in den Verkehr gebracht werden hierbei ist der Unstand das das MHD bereits überschritten ist jedoch kenntlich zu machen. Ferner steht es dem Inverkehrbringer frei das MHD zu verlängern. Dies muss er jedoch schlüssig begründen können.

Wichtig: was das Inverkehrbringen von "abgelaufenen" Lebensmitteln anbelangt musst streng zwischen MHD und Verbrauchsdatum getrennt werden. Lebensmittel mit einem Verbrauchsdatum dürfen nach dem Ablauf nicht in den Verkehr gebracht werden. Tut man dies trotzdem macht man sich strafbar.

Supermärkte werden durchaus kontrolliert. Aber da sie in der Prioritätenliste ziemlich weit unten stehen sind Kontrollen nur selten.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Das ist schon ziemlich eklig! Hast du das mal beim Amt gemeldet?

Märkte werden prinzipiell kontrolliert, nur fehlt eben das Personal, so dass sich Kontrollen auf Stichproben beschränken oder wenn Verdachtsfälle angezeigt werden.

Gastrobetriebe (Restaurants, Imbissbuden) werden eher mal kontrolliert, weil dort ja Lebensmittel auch zubereitet werden.