Duales Studium kündigen trotz Rückzahlungsklausel der Studiengebühren?

3 Antworten

Wäre eine Exmatirkulation der Hochschule (aufgrund von mehrfachem nicht bestehen der selben Prüfung) ein Grund, bei dem ich nichts zurück zahlen müsste?

Wenn du aus einem Grund exmatrikuliert wirst, den du selbst zu verantworten hast (zu viele Prüfungen nicht bestanden, Fristen überschritten, grobes Fehlverhalten...) nicht.

Das hast dann du verursacht, die Hochschule reagiert nur anhand der Regularien, die du mit unterschrieben hast.

Anders wäre es, wenn z.B. die Hochschule den Studiengang vorzeitig schließt und alle Studierenden, die noch nicht fertig sind, einfach exmatrikuliert. Was meines Wissens nicht passiert.

Moin,

Ohne gemäß Vertrag die Gebühren zurückzuzahlen wirst du da nicht einfach herauskommen.

In dem Fall würde ich mich vielleicht mal bei deinem Vorgesetzten melden, und das mit Ihm besprechen. Im besten Fall erlässt dir dann der Betrieb die Gebühren (Sollten ja nur an die 1000€ sein !?). Oder er bietet dir sogar eine Alternative an, bei der du im Betrieb bleibst und dort mit einer Ausbildung o.Ä. glücklich wirst. Dann kämen die Gebühren halt bei der Verhandlung des neuen Arbeitsverhältnisses mit in die Verhandlungsmasse.

Je nach dem, wie euer Betrieb gestrickt ist, wäre eine Nachbehandlung möglich. Wenn nicht, dann bleibst du leider auf den Gebühren sitzen, und müsstest vielleicht einen Kredit aufnehmen, oder mit deinem bisherigen Arbeitgeber eine Ratenzahlungslösung, oder einen Aufschub (z.B. um ein halbes Jahr) vereinbaren.

Sonst ließe sich wahrscheinlich wenig machen.

Gruß m0rz

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Liliwillswis500 
Fragesteller
 29.01.2023, 20:07

Nein, da ich bereits 1 Jahr da bin, wären es 12x 650€.

Was würde denn bitte passieren wenn ich eine Prüfung tatsächlich verhaue? Das wirkt nicht fair auf mich, dann ohne Job sogar zusätzlich noch die hohe Summe nachzahlen zu müssen. Vorallem, liegt es ja dann an der Universität dass ich Exmatirkuliert wurde, und nicht weil ich es selber gemacht habe.

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m0rz97  29.01.2023, 20:14
@Liliwillswis500

Wenn es dazu in deinem Vertrag keine andere Regelung gibt, dann wäre ein Versagen im Studium schon ein Fehler aus deiner "Sphäre".

Dass du im Studium Probleme hast, müsstest du beim Durchfallen in einer Klausur auf jeden Fall mit deinem Arbeitgeber besprechen. Wenn du dem Studium nicht gewachsen bist, dann muss du dem Arbeitgeber auf jeden Fall die Möglichkeit geben, dir zu helfen, oder aus eigenem Antrieb von Arbeitgeberseite zu kündigen. In dem Fall hätte der Arbeitgeber die Gebühren zu tragen.

Also entweder handelst du einen Aufhebungsvertrag mit dem Arbeitgeber aus, oder trägst du Kosten. Besonders, wenn es die Option gibt, dass du im Betrieb in einer anderen Funktion bleibst, sehe ich da aber gute Chancen, dass dein Arbeitgeber die Kosten übernimmt, solange er dich als Arbeitnehmer nicht verliert.

Wenn für dich festeht, dass du gehst, könnte man mit dem Arbeitgeber vielleicht immerhin aushandeln, dass du noch ein halbes Jahr oderso da bleibst, bis für dich ein Ersatz gefunden wurde, und dafür die Sache mit den Gebühren entfällt.

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SlightlyAnnoyed  30.01.2023, 06:08
@Liliwillswis500

Achtung: es geht hier nicht um die Rückzahlung deiner Ausbildungsvergütung, sondern nur um die Studiengebühren! Also das, was dein Arbeitgeber an die Uni gezahlt hat. Gehst du wirklich auf eine private Uni, bei der der AG neben deinem Gehalt noch wirklich 650€ pro Monat an die Uni zahlt?

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m0rz97  02.02.2023, 22:17
@Liliwillswis500

Dann bleibt dir nur, mit deinem Arbeitgeber eine Lösung.zu diskutieren.

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Nein, das hättest du dann verursacht und nicht die Ausbildungsstätte. Die Rückzahlungsklausel greift weiterhin.

Liliwillswis500 
Fragesteller
 29.01.2023, 20:00

Naja.. Die Uni würde mich ja dann exmatirkulieren und nicht ich selbst.

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m0rz97  29.01.2023, 20:05
@Liliwillswis500

"wenn das Studien- und Ausbildungsverhältnis vom Studierenden oder von der Ausbildungsstätte aus einem Grund gekündigt wird, der nicht aus der Sphäre der Ausbildungsstätte stammt."

Die Sphäre wäre hier nicht die der Uni, sondern deine. Der Kündigungsgrund stammt ja nicht von der Uni, sondern von dir. Vor allem, wenn du die Klausuren vorsätzlich in den Sand setzt, dann begibst du dich dabei ohnehin aufs Glatteis.

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Liliwillswis500 
Fragesteller
 29.01.2023, 20:08
@m0rz97

Es ist ja kein Kündigungsgrund von mir. Es wäre garnicht unbedingt vorsätzlich. Ich habe bereits eine Prüfung verhauen und muss zur Nachprüfung nochmal ran. Was passiert denn wenn ich sie tatsächlich nicht schaffe?

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m0rz97  29.01.2023, 20:17
@Liliwillswis500

Dann solltest du deinem Arbeitgeber wenigstens die Möglichkeit geben, einzuschreiten. Er zahlt ja die Gebühren weiter. Wenn diese Investition nun Gefahr läuft, keine Früchte zu tragen, dann sollte ihm die Möglichkeit gegeben werden, die Reißleine zu ziehen.

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