Doppelte Online Lieferung

6 Antworten

Keine Ahnung, wie die rechtliche Situation ist. Aber kannst du dir vorstellen, dass anderen Menschen hin und wieder mal Fehler unterlaufen? Würdest du dich freuen, wenn dir sowas passieren würde und dir auf diese Art und Weise ein Schaden entstehen würde? Schick das doppelte Teil zurück.

Ich gehe davon aus, dass du als Privatperson eingekauft hast. Somit müsstest du die Artikel nicht zurück geben. Meist wird der Verkäufer aber auf Nachfrage angeben, dass du die zu viel gelieferten Artikel behalten kannst.

Nett wäre es natürlich, falls der Verkäufer die zu viel gelieferten Artikel zurück haben möchte, diesem Wunsch zu entsprechen. Die Kosten für den Rücktransport trägt der Verkäufer.

Viele Grüße Alex

Rechtlich bist Du nicht verpflichtet, den Verkäufer zu informieren, musst es aber herausrücken, wenn er sich bei dir meldet (was eher unwahrscheinlich ist). --> http://dejure.org/gesetze/BGB/812.html

Rein menschlich würde ich ihn informieren, zumal Du es im Falle des Falles unversehrt zurückgeben musst. Setze eine angemessene Frist mit eindeutigem Datum zur Abholung und schreibe deutlich hin, dass Du nicht für ggf. beim Rücktransport entstehende Defekte haften wirst.

Das ist doch wohl selbstverständlich, dass man den Online Versand anruft und den deren Fehler reklamiert. Die Sachen muss man zurück senden, spätestens bei der Inventur fällt der Fehler auf und dann wird nachgeforscht. Dann wird man Dich anschreiben. Also Ehrlichkeit währt am längsten.

Der Händler kann und wird sich auf Irrtum berufen und spätestens dann musst du ihn zurückgeben und zwar im unbenutzten Zustand. Also ruf doch einfach mal den Händler an und kläre ihn auf.

Ifm001  26.11.2014, 07:41

Wenn es nicht gerade ein Ladenhüter ist, wird der Händler es nicht schaffen, die Bestandsdifferenz der Lieferung zuzuordnen.

0