Diskothek - Eintritt mit 17 auch möglich?
Hallo, und zwar geht es um folgendes. Ich selber werde in einem Monat 18 Jahre alt und würde gerne an dem Tag in eine Diskothek hier in Köln, auch "Klapsmühle" genannt, gehen. Das Problem ist nur folgendes, meine beste Freundin wird leider erst einen Monat später 18. Und dort kommt man normalerweise nur mit 18 rein. Jetzt ist meine Frage, ob das trotzdem irgendwie funktionieren würde, vielleicht mit einer Aufsichtspflicht -Erklärung oder so etwas. Wäre schade, wenn das deshalb nicht klappen würde.
Hoffe auf positive Rückmeldung, danke :-)
5 Antworten
Also sie kann mit 17 bis 12 Uhr rein da hilft auch keine Einverständniserklärung oder so das geht nur wenn die Eltern dabei sind.
Bis 12 Uhr darfst du...Länger musst halt noch einen MOnat warten!!
Ob du und deine Freundin in einem Monat volljährig werdet oder in 3 Tagen, wenn ihr heute in diese Disco reinwollt macht das rechtlich gesehen keinen Unterschied. Du sagst ja selbst, dass der Betreiber erst Personen ab 18 Jahren in seine Diskothek hineinlässt. Das darf er, da er das Hausrecht ausübt. Folglich hilft auch keine Aufsichtspflicht-Erklärung oder etwas in der Art. Auch die Möglichkeit, nur bis 12h dort zu bleiben, fällt weg, wenn man euch als unter 18-Jährige garnicht erst hineinlässt. Ihr werdet euch wohl noch bis zum Erreichen eurer jeweiligen Volljährigkeit gedulden müssen.
rechtlich gesehen kannst du diese aufsichtspflicht nicht sein weil du auch erst 18 wirst ... und ausserdem wenn es erst ab 18 ist dann darf man sowieso nicht rein auch nicht mit aufsichtsperson sonnst würden diese gesetze ja nicht bestehen wenn es hintertürchen gibt
mal einen türsteher fragen bzw. am besten den besitzer wenn möglich vllt macht er bei euch eine kleine ausnahme
Hallo Looove95,
am besten rufst du vorher mal bei der Diskothek an (die sind meist auch tagsüber da, bzw. haben ein Büro) und erklärst ihnen, dass du gerne deinen 18. Geburtstag mit vielen Freunden feiern würdest wobei leider eine davon U18 ist. Ob sie trotzdem mitkommen dürfe..
Oftmals wird bei so etwas eine Ausnahme gemacht, auch wenn es gesetzlich nicht erlaubt ist. (Ich habe selbst jahrelang in einer Diskothek gearbeitet.)
Mit einem "Erziehungsberechtigtenschein" oder wie sich das auch immer schimpft, wird die Aufsichtspflicht von den Eltern auf eine andere Person (Ü18) übertragen, somit dürfte deine Freundin auch mit in die Diskothek, wenn diese Diskothek so etwas anbietet. Falls dort Einlass generell ab 18 ist, werden sie das wohl nicht anbieten.
Antigone
nur zur info was hat die uhrzeit mit dem eintritt ab 18 zu tun? wenn man gar nicht erst rein darf ist die uhrzeit auch überflüssig