rechtlich gesehen kannst du diese aufsichtspflicht nicht sein weil du auch erst 18 wirst ... und ausserdem wenn es erst ab 18 ist dann darf man sowieso nicht rein auch nicht mit aufsichtsperson sonnst würden diese gesetze ja nicht bestehen wenn es hintertürchen gibt
mal einen türsteher fragen bzw. am besten den besitzer wenn möglich vllt macht er bei euch eine kleine ausnahme