Antworten wie: "Frag deinen Klassenlehrer" kenne ich bereits mich interessiert vorallem wie das gesetzlich aussieht in NRW?

Da es dazu in NRW keine gesetzliche Regelung gibt, wirst du trotzdem deinen Klassenlehrer fragen müssen. Denn dieser entscheidet darüber.

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Bei http://www.powerleads.de/firmenadressen/ gibts tagesaktuelle Adressen plus Abgleich mit möglichen Werbeverbotseinträgen etc.

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Die Schule verlassen kann man, sobald man altersmäßig gesehen nicht mehr schulpflichtig ist. Ohne Abschluss wirds dann halt nicht mehr viel mit dem späteren Leben.

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Du kannst rumlaufen, wie du willst. Umgekehrt kannst du allerdings niemandem seine Blicke verbieten.

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Die beiden letzten Kommas müssen raus, also:

Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie mir dabei helfen, die Aktenzeichen(,) der beiden längst vergangenen Ermittlungsverfahren(,) in Erfahrung zu bringen.

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Naja, erstmal kommts natürlich drauf an, ob es entschuldigte (z.B. wegen langer Krankheit) oder unentschuldigte Fehlstunden sind. In beiden Fällen könnte man dahingehend argumentieren, dass du zu viel Lehrstoff des Schuljahres verpasst hast. Allerdings sollte dir zumindest bei entschuldigten Fehlstunden angeboten werden, die Klassenstufe zu wiederholen. Ob die Schule bei unentschuldigten Fehlstunden und abgelaufener Schulpflichtzeit noch so kulant ist, wage ich mal zu bezweifeln.

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Nun, hätten die Federmäppchen nicht vom Tisch entfernt werden sollen, wäre der Spicker auch benutzt worden. Der Täuschungsversuch war zumindest geplant und vorbereitet, das sollte eigentlich ausreichend für ein "Nicht feststellbar" bzw die Note "6" sein, die Schulleitung wird das imho genauso sehen.

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