Direktorin & Lehrer dürfen nicht heiraten?

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Es herrscht ein Abhängigkeitsverhältnis zwischen den beiden. Entweder lässt sich der Lehrer versetzen, damit seine Frau Direktorin bleiben kann oder aber sie verzichtet auf den Direktorsposten. Ist so im Dienstrecht geregelt.

Das gilt übrigens in allen Bereichen des öffentlichen Dienstes und es ist auch egal ob sie Beamte oder Vertragsbedienstete sind.

In Deutschland ist das problemlos möglich. Offenbar ist die Rechtslage in Österreich eine andere.

Abhängigkeit, Beamtenrecht.