Dienstplan ohne Einverständnis ändern?

2 Antworten

Ganz klares Nein. Darf er nicht.

Zumindest nicht kurzfristig. Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer mindestens 4 Tage im Voraus Bescheid geben. Wobei der Tag der Bekanntgabe nicht mitzählt. Wenn der Arbeitnehmer Montag arbeiten sol, dann muss ihm das spätestens am Mittwoch vorher mitgeteilt werden.