Die "eindeutschung" von russischen Nachnamen?

4 Antworten

Man muss nicht, aber kann. Ich kannte einen "Rosenauer", der hieß vor seiner Übersiedlung "Розинов". Das muss man auf dem Standesamt beantragen, dafür zahlen und eine neue Personenstandsurkunde ausfertigen lassen.


sumi79  12.04.2017, 10:29

Vertriebene und Spätaussiedler, ihre Ehegatten und Abkömmlinge, die die Rechtsstellung eines Deutschen erworben haben, können mit einer Namenserklärung

Bestandteile des Namens ablegen, die im deutschen Namensrecht nicht vorgesehen sind (z.B. "Vatersnamen"),

die ursprüngliche Form eines nach dem Geschlecht oder dem Verwandtschaftsverhältnis abgewandelten Namens annehmen (z.B. die weibliche Endung "-ova" ablegen),

eine deutschsprachige Form des Familiennamens annehmen (z.B. den ursprünglich in kyrillischen Buchstaben geschriebenen und in lateinische Buchstaben transliterierten Namen in der Schreibweise an die deutsche Aussprache anpassen - die Annahme ganz anderer Namen, etwa des Geburtsnamens der Mutter, ist nicht zulässig),

eine deutschsprachige Form des Vornamens annehmen (z.B. "Karl" statt "Karol") - gibt es keine solche Form des Vornamens, können neue Vornamen angenommen werden

,im Falle der Führung eines gemeinsamen Familiennamens durch Ehegatten einen Ehenamen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch bestimmen und durch eine Erklärung einen Begleitnamen voranstellen oder anfügen

,den Familiennamen in einer deutschen Übersetzung annehmen, sofern die Übersetzung einen im deutschen Sprachraum in Betracht kommenden Familiennamen ergibt.

https://www.service-bw.de/lebenslage/-/sbw/Namenserklaerung+von+Spaetaussiedlern-5001471-lebenslage-0

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666Phoenix  12.04.2017, 11:06
@sumi79

Yapp, so ist es! Danke für die Infos!

Dieser Rosenauer hatte tatsächlich in weiter Vergangenheit deutsche Vorfahren. Ob diese über einen deutschen Schäferhund hinaus gingen, kann ich nicht sagen :-)

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sumi79  12.04.2017, 18:34
@666Phoenix

Von Äußerungen, die Vorfahren bestimmter Menschengruppe mit einer Hunderasse gleichsetzen bzw. abwertende Vergleiche aufzustellen möchte ich Ihnen abraten. Unter Umständen könnten diese juristische Folgen für Sie bedeuten.

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666Phoenix  13.04.2017, 07:36
@sumi79

sumi, die "juristischen Folgen" aus meinen Äußerungen kann ich sehr wohl abschätzen! 

Da dies mit dem deutschen Schäferhund ein hier üblicher Witz ist, den jeder (möglicherweise "Sie" ausgenommen) versteht, dürften die in diesem Fall sehr unbedeutend sein!

Im Übrigen würden "Sie" mir auch keine "juristischen Folgen" androhen, wenn ich klar stellen würde, dass "Ihre" weit entfernten Vorfahren aus einer Ursuppe hervor gekrochen sind und ehemals auf Bäumen lebten!

Kommen "Sie" noch mit? Oder soll ich auch das erklären?? Mache ich gerne, wenn von "Ihnen" gewünscht!

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Russland ist nicht so verbohrt wie Deutschland. In Russland werden ausländische Nachnamen nicht verändert, auch nicht geschlechtsspezifisch. Warum sollte man einen ausländischen Namen auch antasten? Frau Schmidt jeist in Russland eben auch Schmidt.

Was sich da deutsche Behörden einfallen lassen weiss ich nicht.


sumi79  12.04.2017, 19:01

Deutsches Namensrecht bezieht sich nur auf deutsche Staatsbürger und lässt keine Veränderungen vom Familiennamen innerhalb einer Familie zu. Das hat nichts mit Verbohrtheit zu tun, sondern mit deutscher Ordnung.

In Russland ist es ebenso der Fall, denn die von Ihnen gebrachten Argumente sich lediglich auf russischer Schreibweise (Gramatik) beruhen. 

Wie würde man in Russland den Namen eines deutschen Staatsbürgers Kowatitsch schreiben? Коватич oder Коватитш? Und den Namen Klein? Клейн oder Кляйн? Клеин oder Кляин?

Um genau diesen Problemen zu entgehen sieht der deutsche Gesetzgeber für betroffene Menschen die Möglichkeit vor EINMALIG seinen Namen an deutsche Schreibweise anzugleichen. Und das finde ich Klasse!

Wenn Sie wissen möchten was verbohrt bedeutet, so fahren Sie in ein russisches Konsulat, zu einem russischen Notar und lassen Sie sich eine Übersetzung eines deutschen Dokuments beglaubigen.

Ich war diesbezüglich dort ganze 4 Mal nur um die Übersetzung der Geburtsurkunde meiner Tochter zu beglaubigen. Sie heißt Josephine. Ich wurde jedes mal weggeschickt, weil ihr Vorname angeblich falsch transliteriert war. Wobei jeder Notar eine andere Transliteration vorschlug. Zum vierten Mal hatte ich 6! verschiedene Exemplare der Ubersetzung dabei und ließ den Notar eine aussuchen. Er nahm Жозефин, wobei ich den zum zweiten mal dabei hatte.

So viel zum Thema verbohrt.

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ArjunasPfeil  13.04.2017, 16:48
@sumi79

Das hat nichts mit Verbohrtheit zu tun, sondern mit deutscher Ordnung.

Eben. Man kann viel an der berühmten deutschen Ordnung loben. Aber manchmal wird sie eben zur Verbohrtheit. So wie im Namensrecht das die Tatsache ignoriert, dass es andere Sprachen und Sprachtraditionen gibt.

In Russland ist es ebenso der Fall, denn die von Ihnen gebrachten Argumente sich lediglich auf russischer Schreibweise (Gramatik) beruhen. 

Eben nicht. In Russland bleiben ausländische Namen unagetastet, weil sie eben ausländisch sind. Denen kann man nicht einfach so die russische Grammatik drüberziehen.

Wie würde man in Russland den Namen eines deutschen Staatsbürgers Kowatitsch schreiben? Коватич oder Коватитш? Und den Namen Klein? Клейн oder Кляйн? Клеин oder Кляин?

Du verwechselst Transliteration und Grammatik. Transliteration ist nie eindeutig und geht immer grundsätzlich nach 2 Möglichkeiten, die gleichberechtigt sind. Entweder nach dem Klang oder nach der Schreibweise. Es ist auch nie möglich mit lateinischen uchstaben einen russischen Namen "richtig" wiederzugeben. Aer darum geht es hier auch nicht. Es geht um die verordtnete Eindeutschung. Sowas gibt es in Russland nicht.

Um genau diesen Problemen zu entgehen sieht der deutsche Gesetzgeber für betroffene Menschen die Möglichkeit vor EINMALIG seinen Namen an deutsche Schreibweise anzugleichen

Eben.An die deutsche, warum auch immer, In Russland kann der Menschheissen wie ER/SIE will und mss seinen Nemen nicht anpassen.

Ich war diesbezüglich dort ganze 4 Mal nur um die Übersetzung der Geburtsurkunde meiner Tochter zu beglaubigen. Sie heißt Josephine. Ich wurde jedes mal weggeschickt, weil ihr Vorname angeblich falsch transliteriert war. Wobei jeder Notar eine andere Transliteration vorschlug. Zum vierten Mal hatte ich 6! verschiedene Exemplare der Ubersetzung dabei und ließ den Notar eine aussuchen. Er nahm Жозефин, wobei ich den zum zweiten mal dabei hatte.

Nochmal, Transliteration ist etwas völlig anderes. Und ja, es gibt keine eindeutigen Regeln der Transliteration. Nirgends. Auch in Deutschland nicht. Die Probleme würde man beim deutschen Konsulat auch haben. Mein Name wurde von deutschen Behörden auch in zig Versionen transliterert. Und? Das sind bürokratische Probleme, die man nicht vermeiden kann bei verschiedenen Schriften.

Mit verbohrt hat das nichts zu tun.

Einen Mann zu zwngen einen weiblichen Nachnamen zu tragen aber schon.

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Einen Nachnamen kann man nicht eindeutschen. Es wird der Nachname aus der russischen Heiratsurkunde übernommen.

Der russische Nachname bleibt so erhalten, wie er im Russischen war, nur die Buchstaben werden durch deutsche ersetzt.

Was die Endung des Nachnamens betrifft  - bei Männern z.B. "ow" und bei Frauen "owa": Nur die männliche Endung bleibt erhalten.

Die Frau heißt dann eben z.B. Panfilow und nicht wie im Russischen Panfilowa.