Dick Pic Ja oder Nein?

OneyedOwl  21.08.2021, 20:14

will sie es denn haben?

Gemein12345 
Fragesteller
 21.08.2021, 22:40

Weiß ich nicht

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Erstmal solltest du abchecken, ob sie überhaupt eins bekommen möchte. Ungefragt KANN das, je nachdem wie sie dazu steht, nach hinten losgehen. Wenn sie eins haben möchte, dann mach es halt. Achte nur darauf, dass dann auch möglichst nur dein Schwanz zu sehen ist, kein Face, kein verräterischer Hintergrund, nichts was auf dich hindeutet. Dann ist es völlig Wurscht, wo das Pic landet. Ist ein Schwanz unter Millionen und du kannst jederzeit abstreiten, dass es deiner ist.

Ich würde es schicken, aber darauf achten, dass dein Gesicht oder irgendetwas, das dich identifizieren könnte NICHT zu sehen ist.

Nein. Das macht man nicht.

Bist du unter 18, gilt es sogar als Verbreitung von jugendpornographischen Inhalten. Viel Spaß damit 😐

maribi  22.08.2021, 15:10

Nein, gilt es immer noch nicht. Völlig legal in dem Fall.

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julihan41  22.08.2021, 16:17
@maribi

Aha, warum das? Das ist ein Nacktbild eines Minderjährigen!

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maribi  22.08.2021, 16:24
@julihan41

Ja und das nicht verboten, solange der Jugendliche (ab 14) es selbst einer anderen Person zum "persönlichen Gebrauch" schickt. Das ist keine illegale Verbreitung von Jugendpornografie und der Besitz für den Empfänger ist dann ebenfalls nicht strafbar.

Wenn ich mich recht erinnere, korrigiere ich dich was das angeht auch nicht zum ersten Mal ;)

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julihan41  22.08.2021, 16:30
@maribi

Okay, kann sein.

Ich weiß nur von genügend Einsätzen der Polizei an verschiedenen Schulen wegen genau solchen Vorfällen. Das Bild wurde entweder direkt in die "Klassengruppe" geschickt oder indirekt von einer Person, der man es geschickt hat. War immer mega toll für alle Beteiligten. Der Grat zwischen legal und illegal und vor allem "okay" und "mega unangenehm und peinlich" ist da sehr sehr sehr schmal, wenn überhaupt vorhanden. Siehe bspw. https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.baden-wuerttemberg-immer-mehr-schueler-verbreiten-kinderpornografie.7b9d05c9-b4a3-4997-8080-02aa9afc07ee.html

Verbreitung, Erwerb, Besitz oder Herstellung kinderpornografischer Bilder oder Videos sind strafbar und können auch mit Freiheitsstrafen geahndet werden, wie die Leiterin des Referats Prävention, Susanne Steudten, deutlich machte. Kinder und Jugendliche, aber auch Eltern müssten sich über mögliche Konsequenzen wie Schadenersatzforderungen und Einträge ins Führungszeugnis im Klaren sein.
Etwa drei von vier Kinderpornografie-Fällen im Zuständigkeitsbereich der Offenburger Polizei gingen auf „Schulhof-Kinderpornografie“ zurück, sagte Olbrisch. Ein wachsendes Problem, bestätigen das Innenministerium und der Opferschutzverein Weißer Ring in Baden-Württemberg. Oft seien sich die Verbreiter der strafrechtlichen Relevanz nicht bewusst, erklärte ein Ministeriumssprecher.

Ich möchte hier auch noch die geistige Entwicklung anbringen, sodass ich mir nicht sicher bin, ob alle 14-18 Jährigen sich dessen bewusst sind, was sie da eigentlich gerade tun. Was im Internet ist, bleibt dort auch.

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maribi  22.08.2021, 16:54
@julihan41

Solche Bilder in eine "Klassengruppe" zu senden, erst recht von anderen (also ohne Einverständnis der abgebildeten Person) ist ja auch was anderes. DAS ist eine illegale Verbreitung. Wenn ich jetzt 14 wäre und dir freiwillig ein Nacktbild von mir schicke, ist das nicht strafbar. Sobald du es an jemand anderen weiterleitest oder es in irgendwelchen Gruppen oder im Netz veröffentlichst, machst du dich hingegen schon strafbar.

In deinem Link geht es um Kinderpornografie. Das betrifft Kinder unter 14 und ist eine ganz andere Hausnummer. Das ist grundsätzlich strafbar.

Mag sein, dass sich nicht allen 14-18 jährigen bewusst ist, was sie machen. Aber es ist nunmal Normalität, dass gerade Jugendliche auch gerne mal solche Fotos und Videos von sich austauschen. Häufig auch mit dem eigenen Freund oder Freundin. Sowas will der Gesetzgeber natürlich nicht kriminalisieren.

Man muss schon genau schauen, ob es um Kinder oder Jugendliche geht und ob es sich um illegale Verbreitung oder legales versenden von der betreffenden Person selbst, an eine von ihm bestimme Personen geht. Die pauschale Aussage, dass das versenden von "Dickpics" unter 18 illegal ist, ist Unsinn.

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julihan41  22.08.2021, 16:57
@maribi

Okay, dann entschuldige ich mich für meine Falschaussage und merke mir, dass es zwar legal, aber immerhin dumm ist. ;) Danke für die Aufklärung.

Wie ist das, wenn eine unter 18 Jährige Person ein Bild an eine über 18 jährige Person schickt? Bei Sex ist das ja vereinfacht formuliert je nach Konstellation "illegal, aber wo kein Kläger, da kein Angeklagter". Zumindest wenn ich https://www.bjr.de/fileadmin/redaktion/allgemein/Praevention/Praetect_Materialien/Materialsammlung/Fachwissen_Schulungen/jugendschutz_sexualitaet.pdf richtig verstehe.

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maribi  22.08.2021, 17:34
@julihan41

Solange die unter 18 jahrige Person mindestens 14 ist, ist es nicht strafbar, wenn sie ihr Bild an jemanden über 18 schickt.

Naja, Sex ist ab 14 erstmal legal, auch mit über 18 jährigen. Erst mit über 21 jährigen könnte es unter bestimmten Umständen illegal sein, wenn der Minderjährigen noch keine 16 ist.

Dafür müsste aber erstmal zur Anklage kommen und (mittels Gutachten) festgestellt werden, dass der unter 16 jährige noch nicht in der Lage zur sexuellen Selbstbestimmung war UND festgestellt werden, dass der ältere diesen Umstand auch ausgenutzt hat.

Ganz so schnell gerät die Konstellationen Minderjährig+Volljährig nicht in die Illegalität.

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Lass ihr das doch als Überraschung. Ein Dickpic vorher nimmt ihr bestimmt die Spannung. Und Live sieht eh alles immer besser aus als auf Fotos.

Es gibt absolut KEINEN Grund ein Foto von seinem gemächt zu versenden. Frauen macht sowas nicht an die denken anders wie wir Männer. Lass es einfach sein es wird dir nur ein Nachteil sein früher Oder später.