DHL Paketstrichcode

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5 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde hat auf seine Kosten dafür Sorge zu tragen, dass die erforderliche Hardware, ggf. zusätzlich erforderliche Software sowie ein Internetanschluss vorhanden ist.

(2) Der Kunde hat die regelmäßige Erneuerung der Druckverbrauchsmaterialien sicher zu stellen, so dass mit seinem Drucker ordnungsgemäße Ausdrucke mit der Mindestauflösung von 300 dpi erreicht werden können. Der Kunde überprüft die Einhaltung dieser Qualität des Ausdrucks durch in angemessenen Zeitabständen vorzunehmende Testausdrucke.

(3) Der Kunde darf die Sendung zusätzlich zur Freimachungsmarke nicht mit anderen Frankaturen, wie z.B. Postwertzeichen, freimachen (Verbot der Mischfrankatur). Die Verwendung von zusätzlichen Freimachungsmarken für Services (z.B. Nachnahme oder Sperrgut) ist zulässig, allerdings nur bei einer Einlieferung und Buchung in den Filialen oder Agenturen der Deutschen Post oder Deutschen Postbank.

(4) Nachträgliche Änderungen auf Freimachungsmarken sind nicht erlaubt. Insbesondere dürfen Angaben auf Freimachungsmarken vom Kunden weder gestrichen noch abgeändert werden (z.B. Änderung der Adresse), weil dann eine automatisierte Verarbeitung der Sendung nicht mehr möglich ist.

(5) Coupons und Freimachungsmarken dürfen nicht weiter veräußert werden

(6) Nach erfolgter Bezahlung erhält der Kunde eine Bezeichnung für seine Warenkorb-Nummer zugeteilt. Der Kunde stellt sicher, dass die Warenkorb-Nummer keinem Dritten zugänglich gemacht wird und trägt für alle Handlungen, die unter Verwendung seiner Warenkorb-Nummer vorgenommen werden, die volle Verantwortung. Er verpflichtet sich, Deutsche Post DHL unverzüglich über jede missbräuchliche Benutzung der Warenkorb-Nummer sowie über jegliche sonstige Verletzung von Sicherheitsvorschriften zu unterrichten. Vorstehendes gilt entsprechend, wenn der Kunde eine PIN erhält.

(7) Der Kunde verpflichtet sich eine dauerhafte und individualisierbare E-Mail-Adresse für den Kauf über die Online-Frankierapplikation anzugeben, für die nachweislich eine zustellfähige Anschrift hinterlegt ist, die ihn eindeutig als Käufer identifiziert. Deutsche Post DHL behält sich vor E-Mail-Adressen zur Nutzung in der Online-Frankierapplikation auszuschließen, wenn eine Identifizierung des Kunden bereits systembedingt unmöglich ist (sog. 10 minute mail), andere Zweifel an der Identifizierbarkeit des Kunden, oder ein Missbrauchsverdacht bestehen.
Quelle:DHL AGB

Unter Punkt 4 kannst Du nachlesen, dass das nicht möglich ist.
Du kannst Dir die Marke erstatten lassen und eine mit der richtigen Adresse ausdrucken. Siehe Link
https://www.dhl.de/popweb/gw/pages/popres/P13.0.3.BASE.AGBPage.gsp

Die Empfängeranschrift ist im Leitcode (Routing) gespeichert, das ist der andere Strichcode zusätzlich zur Sendungsnummer. Wenn du nun die Zielanschrift per Hand änderst, wird das Paket trotzdem automatisch an die ursprüngliche Anschrift geleitet. Der Scanner liest hier nur die beiden Strichcodes.

Wenn du den EAN-Code veränderst, dann kann es zu Problemen kommen.

Was auf jeden Fall nicht funktioniert ist, dass das Paket dann wo anders landet.