Die Deutsche Staatsangehörigkeit erlaubt in der Regel keine Doppelte Staatsangehörigkeit.
Sie wird bei EU-Bürger:innen unabhängig des Geburtsortes jedoch erlaubt und geduldet. Genau so bei Ländern die keine Ausbürgerungen erlauben wie z.B Syrien
Anders sieht das bei z.B Menschen mit Staatsangehörigkeit aus den USA aus.
So können sich US-Amerikaner:innen nicht in Deutschland einbürgern, wenn sie nicht die US-Amerikanische Staatsangehörigkeit ablegen.
Eine Ausnahme stellt aber z.B das Agendere Kind wenn es in den USA vom Vater gebärt wurde und die Eltern die Deutsche Staatsangehörigkeit kraft Geburt/Recht weitergeben. So hätte das Kind beide Staatsangehörigkeit
Die Ampel Regierung plante ab dem Herbst eigentlich eine Reform, die wurde aber vertagt genau wie das Demokratiefördergesetz.
Die Ampel möchte allen Menschen die Doppelte Staatsangehörigkeit erlauben, d.h es wird dann keinen Unterschied geben, ob die Antragsstellerin Türkisch-Deutsch ist oder aber Amerikanisch-Deutsch oder aber Belgisch-Deutsch
Sollte die Doppelte Staatsangehörigkeit erlaubt werden in Deutschland?