Der Unterschied bzw. Definition der Begriffe ´relative Macht´ und ´absolute Macht´

4 Antworten

Alles ganz gute Antworten, danke dafür!

Hier das Ergebnis, wonach ich gesucht hatte:

Internationale Politik - Theorien

Für den Realismus kommt es in seiner Analyse nicht auf die absolute Macht eines Staates an. Viel wichtiger ist den Staaten ihre relative Macht, die sie gegenüber ihren Kontrahenten haben. Im Falle der militärischen Rüstung führt das dazu, dass keiner der Akteure relativ zu seinem Kontrahenten an Macht verlieren will. Ein militärisches Wettrüsten kommt daher in der Regel einem Nullsummenspiel gleich, wenn nicht beide aufrüstenden Staaten bis an die Grenze ihrer wirtschaftlichen Belastbarkeit gehen.

-> Balance of Power (BoP)

Das ist sowas von absolut und überhaupt vom Autor abhängig der diese Begriffe verwendet. Da du nicht genau spezifizierst gebe ich meinen Senf auch noch dazu. John J. Mearsheimer sieht relative Macht als Fähigkeit militärische Truppen auszuheben an und absolute Macht als einsatzbereite Truppen. Warum? Er meint letztendlich ist der ganze Einfluss den ein Staat oder ein Herrscher durch kluge Diplomatie oder geschicktes Verhandeln hat usw... überflüssig sobald die ersten Schüsse fallen. Alle Veträge und Abkommen sind letztendlich nicht mehr als ein Stück Papier wenn du nicht die Waffen hast um sie durchzusetzten. Prominetne Beispiele: Der Einmarsch der Amis im Irak gegen den Willen der UNO bzw. der Krieg der Russen gegen Georgien.

Das geht hier um historischen Kontext? Absolute Macht hat clemensw ja gut erklärt. Relative Macht ist dagegen dann Macht, die in Bezug auf bestimmte Aspekte, also nicht vollständig ausgeübt werden kann. Absolute Macht ist die eines Diktatoren, der innerhalb des Rechtssystems Verfügungsfreiheit hat, er regiert absolut. In der Parlamentarischen Demokratie wie in Deutschland,ist die Gewalt geteilt (Exekutive Legislative, Judikative) und ein Richter kann z.B. Recht sprechen, aber nicht Gesetze machen. Die Bundeskanzlerin kann Gesetze vorlegen, aber die müssen vom Bundestag genehmigt werden. Diese Gesetze können vor dem Verfassungsgericht angefochten werden. Also hat die Regierungschefin nur relative Macht, hier z.B. in Bezug auf Gesetzesinitiativen.

"Absolute Macht" bezeichnet den Herrschaftsanspruch eines Herrschers ohne Kontrolle durch weitere Institutionen, z.B. in der klassischen Monarchie.

Vgl. Absolutismus (Wikipedia)

sydney10 
Fragesteller
 24.10.2010, 16:45

dann is relative macht einfach die in-beziehungsstellung zu anderen mächten?

0
clemensw  24.10.2010, 17:06
@sydney10

Die KONTROLLE durch andere Mächte.

Vgl. "konstitutionelle Monarchie" und "Gewaltenteilung". Beides Onkel Wiki.

0