Der Islam unter der AfD?

5 Antworten

Natürlich können sie uns nicht verbieten weiterhin gläubig zu sein, dass kann niemand. Aber es wird Nachteile geben wie zb Kopftuch verbot an verschiedenen Orten, Moscheen werden abgebaut usw

Auch die AfD unterliegt dem GG. Wir haben Religionsfreiheit und deswegen dürfen etwa auch Moscheen gebaut und betrieben werden. Aus dem Grundsatzprogramm der AfD von 2016:

Der Islam gehört nicht zu Deutschland. In seiner Ausbreitung und in der Präsenz einer ständig wachsenden Zahl von Muslimen sieht die AfD eine große Gefahr für unseren Staat, unsere Gesellschaft und unsere Werteordnung. Ein Islam, der unsere Rechtsordnung nicht respektiert oder sogar bekämpft und einen Herrschaftsanspruch als alleingültige Religion erhebt, ist mit unserer Rechtsordnung und Kultur unvereinbar. Viele Muslime leben rechtstreu sowie integriert und sind akzeptierte und geschätzte Mitglieder unserer Gesellschaft. Die AfD verlangt jedoch zu verhindern, dass sich islamische Parallelgesellschaften mit Scharia-Richtern bilden und zunehmend abschotten. Sie will verhindern, dass sich Muslime bis zum gewaltbereiten Salafismus und Terror religiös radikalisieren. 
Religionskritik, auch Kritik am Islam, ist im Rahmen der allgemeinen Gesetze rechtmäßig als Teil des Grundrechts der freien Meinungsäußerung. Religiöse Satire und Karikaturen sind ebenfalls von der Meinungs- und Kunstfreiheit geschützt. Die AfD wendet sich gegen eine Diffamierung von Islamkritik als „Islamophobie“ oder „Rassismus“.
In den Berichten der Ämter für Verfassungsschutz wird eine Reihe von Vereinen aufgeführt, deren Aktivitäten sich gegen den freiheitlichen Verfassungsstaat und seine Gesetze richten und die als extremistisch verboten werden müssen. Die Bandbreite solcher Vereine reicht vom „legalistischen“ Islam, der für seine verfassungswidrigen Ziele unsere Gesetze ausnutzt, bis zum Salafismus. Sowohl die Innere Sicherheit unseres Staates wie die Integration von Muslimen werden durch solche Vereine konkret gefährdet.
Die AfD verlangt, verfassungsfeindlichen Vereinen den Bau und Betrieb von Moscheen wegen der Gefahr zu untersagen, dass die dort verbreitete Lehre gegen das Grundgesetz und unsere Rechtsordnung verstößt und zu politisch-religiöser Radikalisierung führt.
Die Finanzierung des Baus und Betriebs von Moscheen durch islamische Staaten oder ausländische Geldgeber bzw. ihre Mittelsmänner soll unterbunden werden. Islamische Staaten wollen durch den Bau und Betrieb von Moscheen den Islam in Deutschland verbreiten und ihre Macht vergrößern. Die wachsende Einflussnahme des islamischen Auslands ist mit dem freiheitlichen Verfassungsstaat und der Integration von hier lebenden Muslimen nicht vereinbar.
Imame sollen in deutscher Sprache an deutschen Universitäten ausgebildet werden, unabhängig von Weisungen des islamischen Auslands und von muslimischen Verbänden. Von aus dem islamischen Ausland entsandten Imamen geht die Gefahr rechts- und verfassungswidriger Indoktrination der Moscheebesucher aus.
Das Minarett lehnt die AfD als islamisches Herrschaftssymbol ebenso ab wie den Muezzinruf, nach dem es außer dem islamischen Allah keinen Gott gibt. Minarett und Muezzinruf stehen im Widerspruch zu einem toleranten Nebeneinander der Religionen, das die christlichen Kirchen in der Moderne praktizieren.
Die AfD lehnt es ab, islamischen Organisationen den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zu verleihen, weil sie die rechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllen.
Islamische Organisationen erstreben den Körperschaftsstatus mit seinen Privilegien, um ihre Macht zu stärken. Voraussetzung für den Körperschaftsstatus ist eine ausreichende Repräsentanz, die Gewähr der Dauer sowie die Achtung des freiheitlichen Staatskirchenrechts. Letzteres verlangt die Anerkennung der Religionsfreiheit, der weltanschaulichen Neutralität des Staates und der Parität der Religionen und Bekenntnisse.
Die AfD fordert ein allgemeines Verbot der Vollverschleierung in der Öffentlichkeit und im öffentlichen Dienst. Burka oder Niqab errichten eine Barriere zwischen der Trägerin und ihrer Umwelt und erschweren damit die kulturelle Integration und das Zusammenleben in der Gesellschaft. Ein Verbot ist daher notwendig und nach einem Urteil des EuGH rechtmäßig.
Im öffentlichen Dienst soll kein Kopftuch getragen werden; in Bildungseinrichtungen weder von Lehrerinnen noch Schülerinnen in Anlehnung an das französische Modell.
Der Integration und Gleichberechtigung von Frauen und Mädchen sowie der freien Entfaltung der Persönlichkeit widerspricht das Kopftuch als religiös-politisches Zeichen der Unterordnung von muslimischen Frauen unter den Mann.

Quelle (S. 49-50)

Ich glaube nicht das die AFD die Religionsfreiheit aufheben könnte.

Sie könnten vl. den Bau neuer Moscheen verzögern/blockieren, bestehende zu schließen wäre schon ein heftiger Schritt in richtung Vergangenheit.

Sie könnten vl das tragen von Burkas und ähnlichem in Gewissen Umfeldern einschränken/verbieten.

Was man im Internet oder in den eigenen 4 Wänden praktiziert dürfte sich des EInflusses der AFD entziehen, selbst wenn sie an der Regierung wären was aber eh nicht passieren wird.

Da auch die AfD natürlich das Grundgesetzt - in dem die Religionsfreiheit ja garantiert/verankert ist - nicht so mir nichts dir nichts ändern kann wird diese im großen und ganzen schon bestehen bleiben.

Aber natürlich kann es doch zu einschränkungen kommen: Kopftuchverbot, Burkaverbot etc. Der Bau NEUER Moschen - insbesondere wohl dann mit Minarett oder halt der "klassischen" Form kann verhindert werden.

Nicht aber die Zusammenkunft gläubiger Muslime - wo auch immer

Das Grundgesetz der Religionsfreiheit hätte natürlich immer noch bestand. Die Moscheen, die schließen müssten wären die, die jetzt schon unter Beobachtung stehen und radikal sind. Es gibt auch Moslems in der AfD.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Bin interessiert an Politik und Gesellschaft
tampalinus  14.09.2023, 13:41

Ein Grundgesetz ist keine Bibel und kann natürlich geändert werden.

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