Defekte Druckdose bei Gastherme-Garantie?
Hallo,
vor knapp zwei Jahren lief unsere Junkers Gastherme (inzwischen 16 Jahre alt) nicht mehr und zeigte den Fehler C6 an. Daraufhin wurde die Druckdose ausgetauscht und die Heizung funktionierte wieder einwandfrei-bis letzte Woche. Da kam wieder dieselbe Fehlermeldung und laut Heizungsmonteur, der heute morgen da war, ist es schon wieder die Druckdose. Ist das ein Garantiefall? Der Heizungsmonteur meinte, er müsse das erst abklären. Aber ich denke, so ein Teil darf doch nach knapp zwei Jahren nicht schon wieder defekt sein oder sehe ich das falsch?
Vielen Dank schon mal für hilfreiche Antworten.
1 Antwort
Hallo,
eigentlich sollte die Druckdose weitaus länger als 2 Jahre ihren Dienst verrichten.
Nun aber, oft verwechselt oder gleichgesetzt wird „Garantie“ und „Gewährleistung“.
Ob der Hersteller Dir eine „Garantieerklärung“ (siehe wiki…) gegeben hat, weiß ich nicht – jedoch glaube ich es auch nicht. Diese Garantieerklärung müsstest Du ja noch haben.
Zur Gewährleistung (auch wiki…): Nach § 438 Abs.1 Nr. 3 BGB beträgt die Verjährungsfrist für die Ansprüche aus Gewährleistung seit 1. Januar 2002 im Regelfall zwei Jahre, beginnend mit Übergabe der Kaufsache.
Und wichtig, wichtig (wenn das Teil über 6 Monate und unter 2 Jahre alt ist):
(weiter unten in wiki…) Kommt der Mangel innerhalb von sechs Monaten ab Lieferung hervor, wird grundsätzlich vermutet, dass der Mangel bereits zum Lieferzeitpunkt vorlag. Nach Ablauf von sechs Monaten muss der Käufer bzw. Werkbestellter beweisen, dass der Mangel bereits zum Zeitpunkt der Übergabe zumindest dem Grunde nach vorhanden war.
Also musst Du, “wenn es darauf ankommt“, den Nachweis führen. Das kann u.U. schwierig und sehr aufwendig werden. Die Ursache könnte ja auch ganz woanders liegen.
Letztlich sind manche Hersteller bemüht, kulant zu reagieren, um einen Rufschaden vom Unternehmen abzuwenden. Hier wird dann schon einmal ein entspr. neues Teil (hier Druckdose) kostenfrei (oder kostenreduziert) angeliefert und die Einbaukosten (Lohnkosten) bleiben beim Endkunden.
Ein Anspruch (auf Kulanz) darauf besteht jedoch nicht.
Gruß