Defekte Druckdose bei Gastherme-Garantie?

1 Antwort

Hallo,

eigentlich sollte die Druckdose weitaus länger als 2 Jahre ihren Dienst verrichten.

Nun aber, oft verwechselt oder gleichgesetzt wird „Garantie“ und „Gewährleistung“.

Ob der Hersteller Dir eine „Garantieerklärung“ (siehe wiki…) gegeben hat, weiß ich nicht – jedoch glaube ich es auch nicht. Diese Garantieerklärung müsstest Du ja noch haben.

Zur Gewährleistung (auch wiki…): Nach § 438 Abs.1 Nr. 3 BGB beträgt die Verjährungsfrist für die Ansprüche aus Gewährleistung seit 1. Januar 2002 im Regelfall zwei Jahre, beginnend mit Übergabe der Kaufsache.

Und wichtig, wichtig (wenn das Teil über 6 Monate und unter 2 Jahre alt ist):

(weiter unten in wiki…) Kommt der Mangel innerhalb von sechs Monaten ab Lieferung hervor, wird grundsätzlich vermutet, dass der Mangel bereits zum Lieferzeitpunkt vorlag. Nach Ablauf von sechs Monaten muss der Käufer bzw. Werkbestellter beweisen, dass der Mangel bereits zum Zeitpunkt der Übergabe zumindest dem Grunde nach vorhanden war.

Also musst Du, “wenn es darauf ankommt“, den Nachweis führen. Das kann u.U. schwierig und sehr aufwendig werden. Die Ursache könnte ja auch ganz woanders liegen.

Letztlich sind manche Hersteller bemüht, kulant zu reagieren, um einen Rufschaden vom Unternehmen abzuwenden. Hier wird dann schon einmal ein entspr. neues Teil (hier Druckdose) kostenfrei (oder kostenreduziert) angeliefert und die Einbaukosten (Lohnkosten) bleiben beim Endkunden.

Ein Anspruch (auf Kulanz) darauf besteht jedoch nicht.

Gruß