Datenschutz

2 Antworten

Kommt drauf an was für Daten Du meinst. Wenn Du im Telefonbuch (z.b Das Örtliche) eingetragen bist, dann sind diese Daten (Telefonnummer, Name, Adresse) ohnehin öffentlich und werden von der Telefonauskunft auch weitergeben.

Wenn Du persönliche (z.B. Geburtsdatum etc.) oder vertragliche Daten meinst, dann fallen diese unter das Datenschutzgesetz und dürfen nicht weitergegeben werden. Außer es liegen Behördliche Anfragen vor, wie z.B. aufgrund einer gerichtlichen Anordnung oder eines Ermittlungsverfahrens etc.


Nele2722 
Fragesteller
 10.10.2023, 22:03

Ich habe einen Telefonbucheintrag abgelehnt und stehe nirgendwo

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Wenn der Verdacht einer Straftat vorliegt, ja. Dazu braucht es aber einen richterlichen Beschluss.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

PlanckEinstein  12.10.2023, 12:02

Nein, für eine einfache Bestandsdatenauskunft ist kein richterlicher Beschluss nötig. Funkzellenabfragen und Namensausküfte sind ein sehr gängiges Mittel von Strafverfolgungsbehörden.

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