Datenschutz
Darf mein Telefonanbieter meine Daten außer an Polizei u.ä.weitergeben?
2 Antworten
Kommt drauf an was für Daten Du meinst. Wenn Du im Telefonbuch (z.b Das Örtliche) eingetragen bist, dann sind diese Daten (Telefonnummer, Name, Adresse) ohnehin öffentlich und werden von der Telefonauskunft auch weitergeben.
Wenn Du persönliche (z.B. Geburtsdatum etc.) oder vertragliche Daten meinst, dann fallen diese unter das Datenschutzgesetz und dürfen nicht weitergegeben werden. Außer es liegen Behördliche Anfragen vor, wie z.B. aufgrund einer gerichtlichen Anordnung oder eines Ermittlungsverfahrens etc.
Ich habe einen Telefonbucheintrag abgelehnt und stehe nirgendwo
Wenn der Verdacht einer Straftat vorliegt, ja. Dazu braucht es aber einen richterlichen Beschluss.
Nein, für eine einfache Bestandsdatenauskunft ist kein richterlicher Beschluss nötig. Funkzellenabfragen und Namensausküfte sind ein sehr gängiges Mittel von Strafverfolgungsbehörden.