das Problem der Grundrechtsabwägung?

3 Antworten

Es gibt s.g. konkurrierende Grundrechte.
u.a. das Persönlichkeitsrecht vs. Schutz der Allgemeinheit.

  • Hat man eine Patientenverfügung notariell hinterlegt, "keine Klinik, keine OP, keine Organentnahme, ausschließlich ambulante und häusliche Pflege, nur Schmerzmittel zur Behandlung..." , so ist die Willenserklärung bindend, ein Verlangen des Staates, seien es Impfungen oder Organspenden ist nicht möglich. Der Wille ist frei, Grundgesetz.
  • Aids Infizierte mit intimen Kontakten können nicht als Straftäter verfolgt werden, ohne den Beweis einer vorsätzlichen Handlung. Folgt schon aus dem Diskrimminierungsverbot des Grundgesetzes, die Würde ist unverletztbar. Die Öffentlichkeit ist nicht vorurteilsfrei.

Die aktuelle, von der Politik beförderte Debatte Imfpfis vs. Nimpfis u.a. Maßnahmen führen zu Rechtskollisionen bis zum BverfG.
Die Aufgabe der Politik ist es das Grundgesetz durchzusetzen, nicht willkürliche Entscheidungen einseitiger Law & Order Interessen durchzudrücken und den Rechtsfrieden zu gefährden, die Gesellschaft zu spalten.
Aufgabe der Gerichte ist es den Rechtsfrieden zu bewahren.

Eine Grundrechtsabwägung erfolgt, wenn zwei Grundrechte miteinander im Spannungsverhältnis stehen. Dies ist beispielsweise beim Straftatbestand der Beleidigungen nach § 185 StGB der Fall, wenn das Allgemeine Persönlichkeitsrecht des Beleidigten aus Art. 2 GG gegen die Meinungsfreiheit des sich Äußernden aus Art. 5 GG abgewogen werden muss.

Woher ich das weiß:Hobby – Beobachte politische Entwicklungen seit meiner Jugend.

Wenn sich zwei Grundrechte im Wege stehen, muss priorisieren werden..

Beispiel: Corona-Pandemie während des Lockdowns wird das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit zu Gunsten der Rechts auf körperliche Unversehrtheit eingeschränkt. Beides geht nicht, dann wird geschaut, welches wichtiger ist,