Darf Vermieter Gärtner beauftragen?

9 Antworten

Wenn ein Mieter seinen vertraglichen Pflichten nicht nachkommt, darf der Vermieter das Problem lösen, indem er die Gartenpflege extern vergibt.

Allerdings sollte er vorab den Mieter kontaktierten und die Erfüllung seiner Pflicht einfordern/anmahnen. Der Vermieter muß dem Mieter die Gelegenheit geben, sein Verhalten zu ändern. Erfüllt der Mieter seine Pflicht dann nicht, darf der Vermieter aktiv werden.

Schriftliche Abmahnung mit Fristsetzung und genauer Aufgabendefinition muss voran gegangen sein. Darin auch die Androhung der kostenpflichtigen Ersatzvornahme.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Nach erfolgloser Aufforderung und Fristsetzung gegenüber dem Mieter ist er auch zu einer Ersatzvornahme berechtigt,

d.h. er kann eine Gärtnerei mit der Durchführung der erforderlichen Arbeiten beauftragen und die Kosten dem Mieter in Rechnung stellen.

gem. § 887 ZPO hat er das Recht dazu.

https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__887.html

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Schöffe am Amtsgericht

Wenn diese Mitteilung in Form einer Abmahnung an den Mieter gegangen ist, dürfte das kein Problem sein.

Wenn der Mieter seinen vertraglichen Bedingungen nicht nachkommt, solltest du ihn zumindest mal dafür eine Frist setzen.

Danach kannst du einen Gärtner für die Pflege der Gartenanlage beauftragen und ihm die Kosten in Rechnung stellen.

Beachte dabei aber auch § 2 Nr. 10 der BetrKV

https://www.gesetze-im-internet.de/betrkv/__2.html