Darf man im Innenraum eines Autos verändern was man will?

3 Antworten

Sitze : Eintragungspflichtig da Sicherheitsrelevannt

Innenausstattung : Keine Sicherheitsrelevanz solange keine Scharfkanntigen Bauteile den insassen gefährden könnten .

Ausnahme : Armnaturenbretter und deren Befestigungen wenndiese im Chraschfall nicht den Vorgegebenen insassenschutz erfüllen.. Scharfkanntig ist alles mit einem Radius unter 5 MM, muß Flexiebel sein und doch die Instrumente tragen , sollte nicht brennbar sein, Stabil gegen Mechanische Verformung und Krafteinwirkungen, UV Und Termisch Belastbar bis 100 Grad ohne selbsttändige Verformungen darzustellen.. ( Sonneneinstrahlung im Sommer hinter Frontscheibe )

Befestigungen zB der Verkleidungen wenn diese Verschraubungsmaterial aus Metall erfordern mit denen ( zB bei Unfall ) Körperkontakt möglich ist..

Brandsschutzthemen wenn diese Bauteile brennbar sind.. ich könnte noch stundenlang weiter aufzählen.. schau einfach was in der STVZO steht,.,

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 40 Jahren als Schrauber unterwegs . Meisterbrief

So lange nichts Eintragungspflichtig ist weil du bauliche und oder sicherheitsrelevante Um-und oder Einbauten vornimmst kannst du machen was du möchtest. Hast du das vor brauchst du eine (Einzel) Abnahme für das was du da gebastelt hast.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Nein, das kann die Betriebserlaubnis beeinträchtigen (Nach außen sichtbare Lichter im Innenraum bzw Lichter die den Fahrer blenden könnten).

Zudem kannst bei Unfall mit Personenschaden, zB dein Beifahrer, Regressansprüche der Versicherung an dich herangetragen werden (Sitzumbau).