Darf mir eine Fahrschule mehrere Stunden berechnen ohne eine Zeitspanne zu nennen?
Hallo Leute,
Ich mache momentan eine Führerscheinerweiterung der Klasse A und hatte am 19.03.2024 eine Fahrstunde. Mein Fahrlehrer hat mir nur geschrieben, Dienstag 9:30 Uhr an der Fahrschule.
Ich musste die Fahrstunde am selben Tag frühmorgens absagen, da Ich in der Arbeit umschichten musste von Spät auf Frühschicht.
Nun habe Ich eine Rechnung über 180€ erhalten. Ich soll also für 3 Fahrstunden bezahlen, obwohl mir nicht mitgeteilt wurde, dass Ich um 9:30 Uhr beginne und bis 11.45 Uhr fahren sollte.
Es wurde nur geschrieben Dienstag 9:30 Uhr bis Dienstag.
Ich habe angeboten 60,00€ für eine Fahrstunde zu bezahlen. Nicht für 3, da Ich meines Wissens nach in Deutschland für die Berechnung einer solchen Leistung eine genaue Zeitspanne nennen muss. Sonst hätte er ja auch 10 Fahrstunden berechnen können.
Kennt sich da Jemand mit der Gesetzeslage aus und kann mir diesbezüglich helfen? Muss ich zum Anwalt gehen, oder muss Ich diese 3 Stunden bezahlen?
Wäre sehr dankbar für eure Hilfe.
MfG Chris
3 Antworten
Ich mache momentan eine Führerscheinerweiterung der Klasse A
Wie lange fährst du da für gewöhnlich? Pro Termin wirklich nur 45 Minuten? Das klingt für mich weder sinnvoll noch glaubwürdig. Bis das Moped aus der Garage geschoben ist und du dich angezogen hast, ist die Stunde ja fast schon wieder vorbei.
Ich denke, du konntest davon ausgehen, dass der Fahrlehrer die übliche Zeit, die wohl eher bei zwei bis vier Stunden zu je 45 Minuten liegen dürfte, für dich eingeplant hat. Und wenn du diese speziell für dich reservierte Zeit kurzfristig absagst und der Fahrlehrer niemanden hat, der spontan einspringen kann, hat er dadurch nunmal einen finanziellen Schaden und es ist vollkommen nachvollziehbar, dass er den ersetzt haben möchte.
am selben Tag frühmorgens absagen, da Ich in der Arbeit umschichten musste von Spät auf Frühschicht.
Wenn das deinem Arbeitgeber so kurz vor knapp einfällt und du trotzdem so gutmütig warst, dem freiwillig zuzustimmen, dann hat sich der Arbeitgeber doch sicher bereit erklärt, die dir daraus entstehenden finanziellen Nachteile zu übernehmen, oder?
Gibt der Vertrag oder die AGB der Fahrschule nichts her über das Thema ausgefallene/abgesagte Fahrstunden?
Auf der anderen Seite - wenn keine Anzahl der Fahrstunden mitgeteilt wurde - besteht ja auch das Risiko, dass du nach den 45 oder 60 Minuten bereits einen anderen Termin vereinbart hättest. Die Kommunikation mit dem Fahrlehrer würde ich auf jeden Fall verbessern.
Die andere Überlegung - warum fragst du nicht deinen Chef, ob er sich beteiligt. Ist billiger wie ein Anwalt und wegen der Kurzfristigkeit des Schichtwechsel trägt er ja eine Teilschuld. Oder den Kollegen mit welchem du getauscht hast. Nur eine Idee.
Ob dir ein Anwalt helfen kann - keine Ahnung.
Es wurde bermutlich die ausgefallene Stunde komplett berechnet. Das ist wohl auch durchaus berechtigt, da in der Kürze kein Ersatz gefunden werden konnte.
Bei Rechnungen muss grundsätzlich immer nachvollziehbar die LEistung mit jeweiligen LEistungszeitpunkt genannt werden.