Darf mir eine Fahrschule mehrere Stunden berechnen ohne eine Zeitspanne zu nennen?

3 Antworten

Ich mache momentan eine Führerscheinerweiterung der Klasse A

Wie lange fährst du da für gewöhnlich? Pro Termin wirklich nur 45 Minuten? Das klingt für mich weder sinnvoll noch glaubwürdig. Bis das Moped aus der Garage geschoben ist und du dich angezogen hast, ist die Stunde ja fast schon wieder vorbei.

Ich denke, du konntest davon ausgehen, dass der Fahrlehrer die übliche Zeit, die wohl eher bei zwei bis vier Stunden zu je 45 Minuten liegen dürfte, für dich eingeplant hat. Und wenn du diese speziell für dich reservierte Zeit kurzfristig absagst und der Fahrlehrer niemanden hat, der spontan einspringen kann, hat er dadurch nunmal einen finanziellen Schaden und es ist vollkommen nachvollziehbar, dass er den ersetzt haben möchte.

am selben Tag frühmorgens absagen, da Ich in der Arbeit umschichten musste von Spät auf Frühschicht.

Wenn das deinem Arbeitgeber so kurz vor knapp einfällt und du trotzdem so gutmütig warst, dem freiwillig zuzustimmen, dann hat sich der Arbeitgeber doch sicher bereit erklärt, die dir daraus entstehenden finanziellen Nachteile zu übernehmen, oder?

Gibt der Vertrag oder die AGB der Fahrschule nichts her über das Thema ausgefallene/abgesagte Fahrstunden?

Auf der anderen Seite - wenn keine Anzahl der Fahrstunden mitgeteilt wurde - besteht ja auch das Risiko, dass du nach den 45 oder 60 Minuten bereits einen anderen Termin vereinbart hättest. Die Kommunikation mit dem Fahrlehrer würde ich auf jeden Fall verbessern.

Die andere Überlegung - warum fragst du nicht deinen Chef, ob er sich beteiligt. Ist billiger wie ein Anwalt und wegen der Kurzfristigkeit des Schichtwechsel trägt er ja eine Teilschuld. Oder den Kollegen mit welchem du getauscht hast. Nur eine Idee.

Ob dir ein Anwalt helfen kann - keine Ahnung.

Es wurde bermutlich die ausgefallene Stunde komplett berechnet. Das ist wohl auch durchaus berechtigt, da in der Kürze kein Ersatz gefunden werden konnte.

Bei Rechnungen muss grundsätzlich immer nachvollziehbar die LEistung mit jeweiligen LEistungszeitpunkt genannt werden.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB