Darf meine Lehrerin das Jugendamt einschalten oder die Schulleitung?

8 Antworten

Das dürfen die, wenn Gefahr für deine seelische Gesundheit besteht, wenn deine Eltern abblocken und du nicht volljährig bist.

Aber ich denke nicht, dass die Lehrerinnen den Fall beim Jugendamt "melden" wollen, hier ist erst mal von einer Beratung die Rede.

Es gibt auch Schulpsychologische Beratungsstellen, oder Beratungsstellen der Caritas. Hier geht es einfach darum, dass dies geschultes Fachpersonal ist, die ganz anders mit deiner Situation umgehen können. Die Lehrerinnen haben das nicht gelernt und können nur rein gefühlsmäßig handeln. So eine Fachkraft weiß genau, was zu tun ist.

Spätestens, wenn von außen jemand eingeschaltet wird, muss auch die Schulleitung Bescheid wissen. Das lässt sich nicht umgehen. Aber das ist doch nicht schlimm, oder hast du mit der Person ein Problem? Hier geht es nur darum, einen positiven Weg für dich zu finden. Da geht nichts gegen dich, nur für dich.

Lass dir helfen, wenn es zuhause bei dir schwierig ist. Dann werden deine Eltern evtl. auch zur Erziehungsberatung hergenommen, was sicher nicht schadet. So findet man wieder einen besseren Weg zueinander.

Ja, das  dürfen sie und müssen sie evtl. sogar, je nach dem worum es genau geht.

Normale Lehrer haben keinerlei Schweigepflicht, es ist einfach ein normales Vertrauensverhältnis.

Rede daher offen, am besten gleich mit beiden, darüber, dass du viel Angst hast, das sie das einfach über deinen Kopf hinweg tun und du da vorher eingebunden werden willst.

Sage ihnen auch, dass du weißt sie würden es tun um dir zu helfen, aber gut gemeint eben nicht immer gut gemacht ist.

Lehrer haben keine Schweigepflicht.

Das Gegenteil ist eher der Fall. Wenn die der Meinung sind das du dringend Hilfe brauchst sind die sogar verpflichtet es weiter zu melden. Entweder der Schulleitung oder den Eltern.

Rambo1504 
Fragesteller
 02.05.2018, 09:56

Mit meinen Eltern haben Sie schon geredet. Sie wollten sogar ein Gespräch, wo meine Eltern, ich und die beiden über alles reden. Meine Eltern haben "angelehnt".

0
exxonvaldez  10.05.2018, 13:13
@Rambo1504

Dann ist das Jugendamt der nächste richtige Schritt.

Hier können dann die Eltern nicht mehr so einfach ablehnen.

0

Wenn es für Deine psychische Gsundheit notwendig erscheint, dann haben Lehrer / Schulleitung nicht nur das Recht, sondern eher sogar die Pflicht das Jugendamt einzuschalten. Denn diese kann im Bedarfsfall aktiv auf Deine Eltern einwirken, was die Schule in diesem Bereich nicht kann.

Und da Deinen Elten die Einsicht zu fehlen scheint, oder sie nicht ausreichend an Deiner gesundheitlichen oder auch schulischen Entwicklung interessiert scheinen, scheint die Hinzuziehung des Jugendamtes als notwendig.

DarkyMoon  02.05.2018, 17:56

Bei was für Fällen wäre das denn zB ?

0

Wenn es notwendig ist können sie auch ohne seien Einwilligung das Problem dritter wie der Schulleitung schildern und auch das Jugendamt kontaktieren. Lustigerweise wird das bei häuslicher Gewalt aber nicht gemacht