Darf mein Chef meinen Urlaub streichen,nur weil ein Feiertag dazwischen ist?
Ich habe meinen Urlaub mit meinem Mann vom 29.29.05. 2017 bis 10.06.2017 eingereicht, nach gut 2 Monaten bekomme ich zu erfahren,das mein Urlaub nicht genehmigt werden kann,da ein Feiertag mit dabei ist.
8 Antworten
Um die Frage optimal zu beantworten wäre die Branche nicht schlecht zu erfahren, gibt es einen Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung die das nicht erlaubt Tendenz von mir es ist unschädlich ob ein Feiertag dazwischen liegt bei Anwendung des Bundesurlaubsgesetzes
Hallo,
das ist doch keine Begründung, oder ist da an einem Feiertag bei Euch besonders viel los, dass Dein Chef nicht auf Dich verzichten kann ?.
Ansonsten sprich doch nochmal mit ihm.
Liebe Grüße
Das ist kein Grund!
Ihr braucht lediglich einen Tag Urlaub weniger!
So etwas habe ich noch nie gehört. Ganz im Gegenteil. Urlaub inkl. Feiertagen sind doch ganz beliebt, weil es Urlaubstage spart.
Nach zwei Monaten ist schon ein starkes Stück. Aber bleiben wir bei der Sache.
Grundsätzlich ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, Urlaubswünsche zu berücksichtigen und den Urlaub in dem beantragten Zeitraum zu genehmigen.
Ablehnung geht nur bei dringenden betriebliche Belangen oder vorrangig zu berücksichtigende Kolleginnen und Kollegen (wenn die z.B. schulpflichtige Kinder haben udn Du nicht).
Der hier genannte Grund ist höchstens durch innerbetriebliche Regelung möglich (Krankenhaus?), aber normalerweise will ich als Chef doch motivierte Mitarbeiter und gebe dann auch frei.
Muss nicht sein, wenn sie einen Beruf hat bei dem sie Feiertags arbeiten muss, brauchst sie auch für den Feiertag einen Urlaubstag.