Darf Man zum Bundeswehr, nachdem man schon in einem anderen EU gedient hat?

1 Antwort

Die Frage ist, ob du deine deutsche Staatsbürgerschaft NACH dem Dienst in der anderen Armee erworben hast.

Hattest du sie schon vorher, könntest du Probleme bekommen.

Als Deutscher für andere Armeen kämpfen ᐅ Ist das erlaubt? (juraforum.de)

Achtung: Verlust deutscher Staatsbürgerschaft bei Doppel-Staatsbürgerschaft möglich

Der Entzug der Staatsbürgerschaft gegen den Willen des Staatsbürgers ist nur aufgrund eines anderen Gesetzes möglich, so bestimmt es das Grundgesetz. Der deutschen Staatsbürgerschaft geht jemand verlustig, der auf Antrag eine ausländische Staatsbürgerschaft annimmt. Dem gleichzusetzen ist ein freiwilliger Eintritt in die Streitkräfte oder vergleichbarer bewaffneter Verbände eines ausländischen Staates, wenn der Betroffene ebenfalls dessen Staatsbürger ist. In beiden Fällen treten die Rechtsfolgen nur bei fehlender Genehmigung durch die zuständigen Behörden ein.

zwischenstaatliche Verträge ersetzen die Erlaubnis im Einzelfall. Der Eintritt in die Armeen dieser Länder führt nicht zwangsläufig zum Entzug der Staatsbürgerschaft. Voraussetzung ist der offizielle Status als Staatsbürger in dem Land, in dem der Wehrdienst zu leisten ist. Diese Bestimmung umfasst die Länder, die im § 41 Abs. 1 der Aufenthaltsordnung genannt sind und die Mitgliedsstaaten von:

  • Europäischer Union
  • NATO (Nordatlantischer Sicherheitspakt)
  • EFTA (Europäische Freihandelszone)

Weiters treten die Rechtsfolgen dann nicht ein, wenn der Entzug zur sogenannten „Staatenlosigkeit“ führen würde oder es sich um minderjährige Deutsche handelt.

Unabhängig von diesen Bestimmungen prüfen die Gerichte auf möglichen Landesverrat und / oder Spionage sowie auf Straftaten, die sich gegen „das friedliche Zusammenleben“ der Staaten richten. Für deutsche Staatsbürger ist auch dann die Strafverfolgung vorgesehen, wenn eine Straftat im Ausland verübt wird und diese Handlung auch am Tatort strafbar ist.