Darf man Zeitungsartikel auf Facebook posten?

6 Antworten

Kurz und knapp:

Zeitungsartikel sind in der Regel urheberrechtlich geschützt  Wer einen Zeitungsartikel im Internet veröffentlicht oder auf Facebook postet, benötigt die Einwilligung des Rechteinhabers....

Wer einen Zeitungsartikel abfotografiert oder Screenshots anfertigt und diese im Internet veröffentlicht oder auf Facebook posten möchte, benötigt grundsätzlich die Einwilligung des Urhebers bzw. des Rechteinhabers. Der Rechteinhaber ist in der Regel der Verlag, der die Zeitung herausgibt.

Auch Zeitungsartikel sind in der Regel urheberrechtlich geschützt, insbesondere auch die Schlagzeilen.

Es genügt auch nicht, dass man die Quelle des Artikels angibt. Man benötigt die Einwilligung des Rechteinhabers, wenn man den Artikel 1:1 abfotografiert und veröffentlicht. Hierbei gilt in der Regel auch nicht die Ausnahme des Zitatrechts nach § 51 UrhG.

http://www.infodocc.info/darf-man-zeitungsartikel-auf-facebook-posten/

Nein, das darf man eigentlich nicht. Aber ich habe auch noch nie gehört, dass ein Verlag dagegen was unternommen hätte.

Nein, das wäre ein Urheberrechtsverstoß.

Hallo :)

Das ist ein durchaus umstrittenes Thema... ich sage mal: Wo kein Kläger, da kein Richter.

Prinzipiell greift zwar "im Falle eines Falles" das Urheberrecht ------------> aaaaaber: Solange es niemand sieht oder der Redakteur sich nicht auf den Schlips getreten fühlt der den betreffenden Zeitungsbericht schrieb, sind diesbezüglich keine Probleme zu erwarten.

Ich würde es dennoch nicht machen.

Nein, du musst die Erlaubnis der Zeitung haben, sonst wird das sehr teuer wenn die es mitbekommen!!