Darf man vor der Polizei weglaufen?
Hallo zusammen! Keine Sorge, ich habe nichts verbrochen und habe nichts vor. Aber es interessiert mich so grundsätzlich:
Nehmen wir mal an, man hört nachts laut Musik in einem Park. Die Polizei kommt vorbei, und man läuft weg. Ich habe schon häufig gelesen, dass eine bloße Flucht nicht verboten ist. Aber wie sieht die Rechtslage aus, wenn die Polizei einen auffordert, stehen zu bleiben? Nach § 36 STVO ist dies eine Ordnungswidrigkeit. Was ist, wenn man das nicht hört, oder zumindest dies behauptet? Verstößt man dann nicht gegen diesen Paragraphen? Darf man auch weglaufen, wenn man mutwillig etwas getan hat?
MfG Lass228
8 Antworten
Richtig, die Flucht an sich ist nicht strafbar, aber alles was man dabei so machen kann schon.
wenn die Polizei einen auffordert, stehen zu bleiben? Nach § 36 STVO ist dies eine Ordnungswidrigkeit.
Nicht in dem Fall den Du geschildert hast, denn bei einer Flucht zu Fuss aus dem Park, gilt die Strassenverkehrsordnung (StVO) nicht.
Also wenn du die Polizei siehts bzw. da ist und du anfängst weg zu laufen oder zu rennen macht es dich verdächtig. Dann ist es kein Wunder wenn die anfangen hinterher zu laufen
Ja, darf man. Allerdings sollte der "Flüchtling" sich nicht wundern, wenn die Behandlung dann etwas ruppiger ausfällt. ;-)
Da die Polizei nicht im Rahmen einer Verkehrsüberwachung handelt, darfst du straffrei weiter rennen. Mache dir nur bewußt, dass die Polizisten Zwang anwenden dürfen, um dich zu stoppen.
Weglaufen ist nicht strafbewährt.
Aber Achtung die Grenze zwischen reinem Weglaufen und Widerstand ist fließend - reines körperliches Abschütteln wenn der Polizist Dich z. B. an Arm oder Schulter zu fassen bekommt, kann da schon ausreichend sein.
Also dürfte man in JEDEM Fall weglaufen, auch, wenn die Polizei einen auffordert?