Darf man vor der Polizei weglaufen?

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Richtig, die Flucht an sich ist nicht strafbar, aber alles was man dabei so machen kann schon.

wenn die Polizei einen auffordert, stehen zu bleiben? Nach § 36 STVO ist dies eine Ordnungswidrigkeit.

Nicht in dem Fall den Du geschildert hast, denn bei einer Flucht zu Fuss aus dem Park, gilt die Strassenverkehrsordnung (StVO) nicht.


Lass228 
Fragesteller
 04.12.2021, 13:29

Also dürfte man in JEDEM Fall weglaufen, auch, wenn die Polizei einen auffordert?

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NonNam  04.12.2021, 13:45
@Lass228

Ja. Aber auch mit den Konesquenzen leben.

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Lass228 
Fragesteller
 04.12.2021, 14:05
@NonNam

Wäre dies in diesem Fall eine erneute Ordnungswidrigkeit, neben der Musik?

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NonNam  04.12.2021, 14:12
@Lass228

Nein. Weglaufen ist nicht strafbar. Wirst Du unsanft zu Fall gebracht, wäre das wiederum kein Beschwerdegrund.

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Also wenn du die Polizei siehts bzw. da ist und du anfängst weg zu laufen oder zu rennen macht es dich verdächtig. Dann ist es kein Wunder wenn die anfangen hinterher zu laufen

Ja, darf man. Allerdings sollte der "Flüchtling" sich nicht wundern, wenn die Behandlung dann etwas ruppiger ausfällt. ;-)

Da die Polizei nicht im Rahmen einer Verkehrsüberwachung handelt, darfst du straffrei weiter rennen. Mache dir nur bewußt, dass die Polizisten Zwang anwenden dürfen, um dich zu stoppen.

Weglaufen ist nicht strafbewährt.

Aber Achtung die Grenze zwischen reinem Weglaufen und Widerstand ist fließend - reines körperliches Abschütteln wenn der Polizist Dich z. B. an Arm oder Schulter zu fassen bekommt, kann da schon ausreichend sein.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 20 Jahren Leiter einer Rechtsanwaltskanzlei.