Darf die Polizei auf einen schießen wenn man von ihr weglaufen tut?
6 Antworten
Nur wenn es erforderlich ist, denn Weglaufen ist keine Straftat. Wenn du bewaffnet wegläufst, also beispielsweise mit einem Schwert durch die Fußgängerzone rennst und Leute bedrohst, dann ist das zulässig im Sinne der Gefahrenabwehr. Vor allem dann, wenn "mildere" Maßnahmen wie Pfefferspray, Schlagstock oder Taser nichts nützen.
Nur, wenn von dir eine Gefahr ausgeht die auf KEINE mildere Weise zu stoppen ist als durch Schusswaffengebrauch.
Wenn diese Person jmd. getötet hat bzw. jemanden verletzt hat dann dürfen die Polizisten um ihn aufzuhalten "WENN ES NICHT ANDERS GEHT" in die Beine schießen.
Das ist ein Irrglaube. Die Polizei schießt eben NICHT auf die Beine, da diese nur schwierig zu treffen sind und die Gefahr von Abprallern (gepflasterter oder asphaltierter Boden) viel zu groß ist. Polizisten verwenden zunächst, wenn möglich. Pfefferspray oder Schlagstock. Eventuell Taser, falls vorhanden. Wenn die Pistole zur Verwendung kommt, dann dort, wo die größte Trefferfläche mit der größten "Mannstoppwirkung" ist: Nämlich der Oberkörper.
Nein, dafür kannst du nicht mal bestraft werden, weil das die Bewegungsfreiheit des Menschen ist.
Gefängnisse sind nicht illegal, aber ein Ausbruch aus einen auch nicht, jedenfalls wenn es nur um den Ausbruch geht (wenn Beamte verletzt werden oder Geiseln genommen um zu fliehen ist das wieder was anders) Den das gehört dann zum Freiheitsdrang des Menschen, deswegen wird man nicht belangt
Sind sie auch, deswegen bekommst du auch keine extra Strafe wenn du es schaffst raus zu kommen ^^.
Was? Stimmt doch gar nicht, Gefängnisse sind nicht illegal, die Grundrechte des Menschen werden dort bewusst und legal eingeschränkt und das auch nach bestimmten Kriterien
https://anwaltauskunft.de/magazin/gesellschaft/strafrecht-polizei/warum-gefaengnisausbruch-kein-verbrechen-ist Nein steht da, kann dir auch noch andere Quellen geben
Gefängnisse sind also neuerdings illegal.
Sagt mal, was tut ihr Leute eigentlich den ganzen Tag? Lest ihr mal ein Buch oder tut ihr zwischendurch irgendwas für eure Bildung?
Jetzt nicht in den Kopf, aber ins Bein, damit du nicht mehr wegläufst. Dazu, denke ich keine Ader, die viel Blut transportiert, Beispiel: Oberschenkelarterie.
Kenne ich nicht, suche ich aber im Internet, vielleicht.
wenn du jetzt nur was geklaut hast oder so dürfen sie nicht schießen weil das nicht verhältnismäßig wäre
Sorry jetzt, aber woher kommt so eine Geschichte?
Kein, absolut kein Polizist außer vielleicht irgend einem bei einem SEK ist in der Lage, irgendwem ins Bein zu schießen, es sei denn, die Person steht stocksteif und völlig still und unter 10 Meter weit weg und man hat Zeit in aller Ruhe zu ziehlen, ohne jede Hast und Aufregung.
Das ist kein Western und John Wayne ist auch nicht bei der Polizei. Die Jungs und Mädels gehen zweimal im Jahr schießen und verballern da jeweils wenns hockommt 50 Schuß. Um bei einem sich bewegenden Ziel Arme oder Beine sicher zu treffen, müssten sie über Jahre täglich mehrere hundert Schuß verbrauchen, bis sie das drauf hätten.
Es wird das größte Ziel genommen, der Rumpf - dummerweise stecken genau da drin so einige Organe, die nicht sehr gut auf ein Loch reagieren und den Betrieb einstellen, wenn sowas vorkommt.
Nach der Theorie wären Gefängnisse illegal 🤔