Darf man seine Firma nennen wie man will?

10 Antworten

Bei der Anmeldung zum Handelsregister wird natürlich auch die Zulässigkeit der Firma vom Gericht geprüft. Die von dir genannten Firmen dürften wohl zulässig sein. Wobei zumindest bei der Atomstaub AG auch eine Irreführung vorliegen könnte, wenn das Unternehmen nicht gerade im Atomkraftsektor tätig ist.

Wenn es eine Kapitalgesellschaft (z.B. GmbH) ist ... im Prinzip ja.

Aber es gibt einiges zu beachten: Markenrechte anderer Firmen, mögliche Anzeigen wegen unlautererem Wettbewerb (falsche Werbeaussagen), sittenwidriges, volksverhetzendes .... ein Firmenname wird veröffentlicht, und es gibt viele Anwälte die im Auftrag von Wettbewerbern genau beobachten ...

Im Prinzip ja. Solange Du damit nicht irgendjemand's Marken- oder Prsönlichkeitsrechte verletzt kannst Du das. ob es marketingmäßig sinnvoll ist steht dann auf einem anderen Blatt.

Kommt auf deine Rechtsform an. Wenn du eine Kapitalgesellschaft wie eine AG oder GmbH gründest, dann sind Fantasienamen auch erlaubt.

Ist halt nur die Frage ob ein derart abwegiger Firmenname etwas zur Authentizität des Unternehmens beitragen würde - eher nicht würde ich sagen. ;)

Nein, der Name einer Firma darf nicht über den Geschäftszweck täuschen oder irreführen, § 18 HGB. Das Registergericht wird einen entsprechenden Eintrag der ABC-Weltuntergangs GmbH zurückweisen, wenn Hauptgeschäftszweck der Verkauf von Möbeln ist.