Darf man mit seiner Cousine Sex haben?

19 Antworten

In Deutschland dürfen sie.

Weder der Verwandtheitsgrad noch eine Altersbeschränkung stehen dem gesetzlich entgegen.

Aber Achtung: Sind seine Eltern dagegen, können sie für ganz schöne Schwierigkeiten sorgen, denn dann könnte der Absatz 3 des § 182 StGb geltend gemacht werden:

Sie können die 22jährige dann anzeigen und sich darauf berufen, dass die Coursine die „fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung“ des Cousins ausgenutzt hat. Dann muss ein Gericht darüber entscheiden, ob dies zutrifft oder nicht. Und haben dann z.B. die Eltern einen "guten" Anwalt mit einem "noch besseren" Sachverständigen, dann könnte es für die Cousine schlecht ausgehen.

Alles Gute

Daniela

cybaer  28.08.2012, 17:00

Sie können die 22jährige dann anzeigen und sich darauf berufen, dass die Coursine die „fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung“ des Cousins ausgenutzt hat.

Was die Eltern denken oder nicht, spielt da keinerlei Rolle.

Ab 14 hat man prinzipiell die "sexuelle Selbstbestimmung" (die aus gutem Grund so heißt). Und wenn es sich um eine Beziehung handelt, dann kann man auch nicht mehr von einem "Ausnutzen" sprechen, selbst wenn der 14/15-jährige Partner ausnahmsweise die "sexuelle Selbstbestimmung" noch nicht haben sollte.

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dsupper  28.08.2012, 20:03
@cybaer

Tja, aber genau das sieht der § 182 Absatz 3 STGB vor. "Personen über 21 Jahre, die bei einem Jugendlichen unter 16 Jahre dessen “fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung” ausnutzen, können mit Freiheitsstrafen bis zu 3 Jahren bestraft werden. Auch hier ist bereits der Versuch strafbar."

Natürlich: wo kein Kläger - da kein Beklagter. Aber wenn z.B. die Eltern dieser Ansicht wären, dann können sie so eine Untersuchung betragen, da es sich um ein Antragsdelikt handeln würde und die Staatsanwaltschaft wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten halten wird. Was letzten Endes daraus wird - das bliebe abzuwarten. Aber erst einmal wäre Ärger vorprogrammiert.

Fazit: Wenn die Moral scheinbar nicht mehr vorhanden ist, dann muss das Strafrecht bemüht werden. (dies ist aber nur meine persönliche Meinung)

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cybaer  30.08.2012, 10:50
@dsupper

Tja, aber genau das sieht der § 182 Absatz 3 STGB vor.

Nein, in keinster Weise! =:-o

Was letzten Endes daraus wird - das bliebe abzuwarten.

Das bleibt es immer - auch zw. Erwachsenen (s. Kachelmann). Fakt ist, dass man prinzipiell mit 14 die "sexuelle Selbstbestimmung" hat ("Sexualmündigkeit"). Es kann Ausnahmen geben (z.B, weil besonders religiöse Eltern ihr Kind erfolgreich von jeglichem sexuellem Wissen und Praxis ferngehalten haben), aber diese Ausnahme muss das Gericht dann feststellen, und dann muss das Gericht auch noch feststellen, dass diese Ausnahme auch noch "ausgenutzt" wurde. Erfahrungsgemäß bezieht sich das auf eine "schnelle Nummer" (wo ein Erwachsener eine solche Jugendliche über Gebühr "beeindruckt" oder "täuscht", und sie so zum Gelegenheitssex "verführt"), aber auf gar keinen Fall auf eine Liebesbeziehung (und noch nicht mal weniger - s. auch das Beispiel 32-jähriger Lehrer & 14-jährige Schülerin, das ich in einem anderen Kommentar erwähne).

Was die Eltern von einer solchen Beziehung halten, spielt null Rolle. Deswegen nennt man es auch Selbstbestimmung - und wie gesagt: prinzipiell ab 14.

Aber erst einmal wäre Ärger vorprogrammiert.

Nö. Mit den Eltern vielleicht (und wenn das den jüngeren Partner nicht stört, ist das nur ein Zeichen für die Beziehung).

Was Polizisten, Staatsanwälte oder vielleicht Priester denken, ist vollkommen ohne Belang (entsprechende Anfragen/Schreiben bitte umgehend in der Rundablage entsorgen).

Fazit: Wenn die Moral scheinbar nicht mehr vorhanden ist, dann muss das Strafrecht bemüht werden. (dies ist aber nur meine persönliche Meinung)

Fazit: Wenn eine angebliche "Moral" Menschen (und auch Jugendliche) in ihren (Grund-)Rechten einschränken will (immerhin u.a. Artikel 2 des Grundgesetzes), dann versuchen diese Moralapostel gerne das Strafrecht zu bemühen - und scheitern dabei grandios (und das ist nicht meine Meinung, das ist Fakt, den ich mit massig Beispielen belegen kann).

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Die Frage ist her, ob es sich um sexuellen Mißbrauch Jugendlicher handelt: http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__182.html

Wenn alles freiwillig ist, ist es nicht veboten. Mit dem Verwandschaftsgrad dürfen sie sogar heiraten und Kinder bekommen. Ich finde es abe bedenklich, wenn eine 22-jährige mit einem 15-jährigen ins Bett geht. Ich würde da die sexuelle Selbstbestimmung des Jungen in Frage stellen. Und die sexuelle Orientierung der 22-jährigen.

maxi52a 
Fragesteller
 27.08.2012, 13:49

Kann man einen Mann missbrauchen? er muss ihn ja reinstecken?

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Terezza  27.08.2012, 13:51
@maxi52a

natürlich kann man einen 15-jährigen mißbrauchen, psychisch und dann auch körperlich. Seit wann ist ein 15-jähriger, der seine Triebe noch gar nicht steuern kann, ein Mann?

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cybaer  28.08.2012, 17:10

Ich würde da die sexuelle Selbstbestimmung des Jungen in Frage stellen.

Es heißt nicht "Selbstbestimmung", damit andere sich dann darüber hinwegsetzen. =:-o

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Um bei all diesen haarsträubenden, fehlerhaften Antworten es noch mal klar und deutlich zu schreiben:

  1. Ab 14 hat man die "sexuelle Selbstbestimmung". Dann entscheiden nur die beiden Partner darüber, ob sie eine Beziehung und/oder Sex haben. Egal wie alt der Ältere ist.
  2. Cousin und Cousine sind nicht nahe genug verwandt, als dass es da prinzipilelle Probleme gäbe (welcher Art auch immer).
  3. Auch Kinder sind kein Problem. Bei direkter Blutsverwandschaft (Sohn/Mutter, Bruder/Schwester) gibt es ein erhöhtes Risiko auf eine genetische Krankheit. Aber Inzest ist verboten. Das Risiko ist aber selbst in diesem verbotenen Fall nicht höher, als bei (nicht verbotenem) Sex zw. zwei nicht verwandten Erwachsenen, die eine vererbare Genkrankheit haben. Bei Cousin/Cousine ist das Risiko eines genetischen Schadens aber bei weitem nicht so hoch.
  4. Beziehungen zw. Cousin und Cousine sind keineswegs selten.

Fazit: Alles im grünen Bereich! Möge die Liebe ewig halten! :-)

irgendwo hatte ich mal gelesen, das es erlaubt ist, doch wenn es tatsächlich praktiziert wird, dann stimmt irgendwie etwas nicht mehr, da ja eigentlich zu jedem Topf ein Deckel passen sollte!

LG

Die zwei dürfen allein schon vom Gesetz her nichts miteinander machen, da der Altersunterschied in dem Fall zu groß wäre, er müsste mindestens 16 sein.. außerdem ist es auch moralisch leicht verwerflich (finde ich jetzt):)

cybaer  28.08.2012, 16:56

er müsste mindestens 16 sein.

Nö, mindestens 14 und gut ist.

ist es auch moralisch leicht verwerflich (finde ich jetzt)

"Moral" hat in der Gesetzgebung halt nichts zu suchen. Denn jeder hat eine andere "Moral", aber Gesetze müssen für alle gelten. ;-)

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TheGoodOne  30.08.2012, 00:30
@cybaer

ja, ich habe erst dnach dazugelernt^^

deßhalb hab ich auch (find ich jetzt) dazugeschrieben:)

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cybaer  30.08.2012, 10:53
@TheGoodOne

ja, ich habe erst dnach dazugelernt^^

Und das ist doch schön! :-)

PS: Ich lerne durch die Beschäftigung mit den Fragen auch hinzu. Ich finde das jedenfalls schön. :-)

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