Darf man mit einer Beinprothese "normal" autofahren?

3 Antworten

Kommt darauf an. Wenn das linke Bein fehlt, kann es sein dass man auf Automatik beschränkt wird, aber ansonsten normal fährt. Wenn sich die Prothese am rechten Bein befindet, kann es auch sein, dass man zu handgas verpflichtet wird.

Pauschal kann man das aber nicht sagen.

Prinzipiell "darf" man das. Es ist zumindest nicht verboten und das Gesetz regelt das nicht. Jeder ist aber selbst dafür verantwortlich, dass er sich sicher im Verkehr bewegen kann und sich und niemand anders gefährdet. Das betrifft auch die Bedienung eines Fahrzeugs. Unabhängig, ob die Bedienung durch Kraftmangel oder aufgrund einer Behinderung eingeschränkt ist.
Ob und wie weit man mit einer Unterschenlprothese die Pedalerie bedienen kann, ist sehr individuell und auch abhängig von Gewöhnung und Übung. Weitaus unkritischer ist die Bedienung der Kupplung, gegenüber Bremse und Gas.
Um "Sicherheit" zu erlangen, kann man das durch ein Überprüfung der Fahrtauglichkeit, ggf. resultieren daraus Auflagen, absichern lassen. Das Gutachten basiert dann aber auf ein bestimmtes Fahrzeug und die Prothese zum Zeitpunkt des Testes. Weicht man davon ab, ist es wieder in eigenen Ermessen und in eigener Verantwortung.
Aber Vorsicht mit voreiligen Maßnahmen! Vor einer Begutachtung sollte man einen stabilen Zustand abwarten, sich Ziele setzen und deren Realisierbarkeit prüfen. Handelt man unbedacht und vorschnell, sich ruckzuck neben dem Bein auch Teile des Führerscheins amputiert, die man dann nicht oder nur sehr aufwändig und mühsam wieder erlangen kann. In der Regeb betrifft das Anhänger, üner 3,5 Tonnen für alte FS, 2-Rad. (auch Mopet und Roller). Gerade als 1-Beiner kann so ein Roller ungehant gute Dienste leisten.
Auch bei "ungeübten" Gutachtern können abstruse Auflagen raus kommen, an die man sich dann halten muss. Ein Behannter muss zum Beispiel gelbe Rundumleuchten dabei haben, da der Gutachter davon ausging, dass er mit Krücken kein Warndreieck aufstellen kann. Die Auflage ist im FS. Mal eben am Bahnhof oder Flughafen ein Leihwagen nehmen, geht dann nicht. Dito bei Linksgas. Es ist nämlich grundsätzlich nicht verboten, über kreuz zu fahren. Also die Pedalerie des Automatik-Autos mit dem linken Fuß zu bedienen. Das kann man auch begutachten lassen.

Man darf auch Schaltwagen mit Oberschenkelprothese links fahren, wenn man es kann. Ich ahbe auch Videos gesehen, wo doppelseitig Oberschenkelamputierte Schaltwagen fahren.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Dafür werden sehr viele sehr teure Gutachten gemacht und es wird von Fall zu Fall anders entschieden, je nachdem wie das fahren funktioniert. In Notfallsituationen usw.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Habe bei Mercedes gelernt und gearbeitet.