Darf man mit dem alten Aufenthaltstitel (alter Nachnamen durch Eheschließung) ins Ausland?

1 Antwort

Nein. Dein deutscher Aufenthaltstietel interessiert das Land, in das du reist eigentlich nicht weiter. Aus dem Titel leitest du keine dort gültige Einreiseberechtigung ab.

Maßgeblich sind die Einreisebestimmungen, die dort für deine Staatsangehörigkeit gelten. Da die dich also am Flughafen wieder nach Hause schicken könnten, solltest du dich da ganz schnell informieren.