Darf man mit 21 schon 0,49 Promille am Steuer haben, wenn man nicht in der Probezeit ist?

1 Antwort

Rechtsgrundlage ist §24c StVG:

(1) Ordnungswidrig handelt, wer in der Probezeit nach § 2a oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres als Führer eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr alkoholische Getränke zu sich nimmt oder die Fahrt antritt, obwohl er unter der Wirkung eines solchen Getränks steht.

An deinem 21. Geburstag um 0:00 Uhr hast du das 21. Lebensjahr vollendet. Somit spielt es keine Rolle, wie irgendwelche Internetseiten den Begriff "über 21" definieren.