Darf man mit 15 jahren um 5 uhr arbeiten?
Ich mach in 2 wochen praktikum und ich soll schon ab 5 uhr anfangen. Aber darf ich eigentilch schon so früh arbeiten , weil ich bin ja erst 15? Achja , ich mach praktikum in einer bäckerei.
8 Antworten
§ 16 JArbSchG verbietet die Beschäftigung von Jugendlichen vor 6 Uhr!
Und macht aber speziell bei Bäckereinen die Ausnahme. Dort darf man auch ab 5 Uhr Jugendliche beschäftigen.
Nein, mit 15 Jahren darfst Du noch nicht um 5 Uhr anfangen, auch nicht in einer Bäckerei.
Der § 14 Abs. 1 Jugendarbeitsschutzgesetz sagt, dass Jugendliche nur in der Zeit von 6 - 20 Uhr beschäftigt werden dürfen. Im Absatz 2 stehten die Außnahmen. In Bäckereien und Konditoreien dürfen deshalb Jugendliche über 16 Jahre schon ab 5 Uhr beschäftigt werden.
Da fällst Du aber nicht darunter. Du darfst also frühestens um 6 Uhr anfangen.
Das hättest du aber eigentlich wissen müssen, bevor du dich für das Praktikum bewirbst , dass die Bäcker nochmal 'n ticken früher aufstehen als die Meisten.
Ist aber 'ne gute Erfahrung.
Gehste halt mal 2 Wochen lang früher schlafen :-)
Ja, das darfst du machen
Grundsätzlich nein. Aber es gibt da viele Ausnahmen und Sonderregelungen. Vermutlich auch eine speziell für Bäckereien. Frag doch einfach mal den Chef oder erkundige dich bei der Handwerkskammer.
Wenn ich eine Bäckerei finde, die mir erlaubt, ein Praktikum zu machen, würde ich niemals auf die Idee kommen, mich über die Arbeitszeiten zu beschweren.
Er beschwert sich ja auch nicht. Er stellt lediglich die informative Frage, ob es rechtens ist, als Jugendlicher ab 5 Uhr beschäftig zu werden. Und über Arbeitsrechte wird man sich doch wohl noch informieren dürfen, oder?
Tatsächlich ist die Beschäftigung von Jugendlichen vor 6 Uhr gesetzlich verboten. Nur für Bäckereien wird eine Ausnahme gemacht. Da ist es ausdrücklich ab 5 Uhr erlaubt. § 16 JArbSchG.
Es ist 1. der § 14 JArbSchG und 2. gilt die Erlaubnis ab 5 Uhr nach § 14 Abs. 2 Punkt 4 für Jugendliche ab 16 Jahre.