Darf man in einem Supermarkt etwas voher essen und dann bezahlen?
Ei nfreun von mir hat sich im Supermarkt eine Leberkäsesemmel gekauft und sie nochwährend des Einkaufes gegessen. Später mit dem Etikett bezahlt. Der Ladendetektiv
hats gesehen und ihn verfolgt. er hat gemeint er hätte nur noch "Gnade vor Recht" ergehe nlassen weil er noch bezahlt hat.
Eigentlich hätte er die Semmel schon gestohlen gehabt.
stimmt das?
28 Antworten
Solange es nicht bezahlt ist, gehört es noch dem Anbieter. Jedoch hat ein Gericht vor Jahren entschieden, dass man in solchen Fällen, in denen der Käufer bereit ist, die Sache zu bezahlen, keine Klage statt geben muß. Es soll dem Käufer die Gelegenheit gegeben werden die Sache zu bezahlen.
Der "Kaufhaus-Cop" wollte sich wohl mal wichtig nehmen...
Falsch ! Der Ladendedektiv kann Dir im Bereich des Supermarktes gar nichts anhaben. Erst nachdem Du die Kasse passiert hast und Du einen Diebstahl versuchst und nicht bezahlst, dann kann er zugreifen. Wenn es möglich ist kannst Du im Markt so viel Leberkäsesemmeln essen wie Du lustig bist, wenn Du dann an der Kasse bezahlst :-)
HektorPedo - durch das Aufreißen einer Verpackung entsteht keine "Kaufpflicht", allenfalls eine Schadensersatzpflicht, wenn der Artikel selber dadurch im Wert gemindert ist .
Wenn Du was in die Tasche steckst, das Du dann an der Kasse wieder hervorholst, hast Du Recht.
In dem Moment aber, wo Du etwas aufißt und damit der Kontrolle an der Kasse entziehst, hast Du es Dir bereits angeeignet.
Ja sicher.
Der Eigentumsübergang ist erst mit der Bezahlung der Ware erfolgt.
Leider ist das eine sehr weit verbreitete Unsitte geworden. Man bringt es seit etlichen Jahren den Kinder schon bei, daß sie nicht zu warten brauchen, bis man durch die Kasse ist. Wie sollen sie es also lernen? Da generieren "wir" schon seit etlichen Jahren junge Erwachsene ohne Unrechtsbewußtsein...
Nein, du darfst es nicht In den meisten Supermärkten wird es jedoch toleriert. Sieh es einmal aus der Sicht des Supermarktinhabers: Was ist schneller irgendwo versteckt, die leere oder die volle Packung.
Zeige mir bitte ein Gesetz wo drine steht das man die Ware vorher nicht essen darf.
Das ist eine Frage der Kulanz. Meistens wird es geduldet, aber es ist eben nicht korrekt. Man könnte ja zum Beispiel ein Etikett für ein Brötchen ausdrucken und bezahlen, aber ZWEI nehmen (eins futtert dann der Kumpel), das birgt zu viele Betrugsmöglichkeiten, deshalb müssen sich die Geschäfte davor schützen. Es sollte schon möglich sein, mit dem Verzehr bis nach der Bezahlung zu warten, ist auch appetitlicher. Mütter versuchen, das ihren Kleinkindern beizubringen :))) - Ihr könnt das auch!
Stimme mit Dir überein, bis auf die Mütter, die versuchen, das ihren Kindern beizubringen. Das versuchen leider immer viel weniger. Immer mehr stopfen den quängelnden Blagen irgend etwas zwischen die 4 Zähne, damit die den Schnabel halten. Und das ist halt noch nicht bezahlt, aber bereits im Kind verschwunden. Wer sagt mir denn, daß es nur das Brötchen ist, an dem das Kind noch herumwürgt? Wieviel Schokoriegel kann die Bande denn schon verschlungen haben, von denen an der Kasse nicht mal eine Spur ankommt, lediglich die verschmierte Gusche?
Gebe Dir Recht, mir gefällt das auch nicht. Eine von vielen bedenklichen Entwicklungen in der heutigen "Erziehung".
Hmm, irgendwie glaube ich das nicht... nehmen wir mal an, jemand reißt die verschweißte Verpackung eines höherwertigen Artikels auf, so dass diese daraufhin unverkäuflich wird - da hätte er doch das Recht, den Kunden darauf hinzuweisen, dass nun eine Kaufpflicht entstanden ist. Oder nicht?