Darf man Gespräche mit dem Lehrer aufnehmen?

1 Antwort

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nein, das verstößt gegen die Vertraulichkeit des Wortes. Du könntest dafür nicht nur schulische Konsequenzen auferlegt bekommen (Ordnungsmaßnahmen, z.B. Schulausschluss) sondern auch angezeigt werden. Im Erwachsenenstrafrecht sind sogar Freiheitsstrafen bis zu 5 Jahren möglich.