Darf man Freikarten vom Phantasialand verkaufen?

4 Antworten

Natürlich darf man die nicht verkaufen.

Wenn es 1 x pro Jahr ist, sehe ich da keine Probleme!

In diesem Fall kann nicht die Rede davon sein, dass du dauerhaft mit Gewinn Waren verkaufst.

Das wäre jedoch die Voraussetzung um als Gewerbetreibender eingestuft zu werden.

In deinem Fall würde es sich eher um einen Tausch handeln.

Verzicht auf einen Parkbesuch gegen einen angemessenen Ausgleich in bar.

Fazit:

Ihr bekommt die Karten ja wahrscheinlich auch nicht grundlos bekommen.

Wahrscheinlich als kleines Dankeschön für das Verständnis, das du sicher manchmal haben musst, wenn du in unmittelbarer Nähe zum Phantasialand wohnst - oder?

Was kostet die Karte heute?

Mein Tipp:

Preisfindung auf Verhandlungsbasis

Kartenpreis - 30 % = Dein Angebotspreis

Beispiel für eine 30,- EUR Eintrittskarte auf Verhandlungsbasis:

In diesem Fall würdest du die Karte 30 % billiger anbieten.

30,- EUR abzüglich 30 % ergibt einen Angebotspreis von 21,- EUR VB

Die Schmerzgrenze bestimmen:

Nehmen wir an, du möchtest mindestens die Hälfte haben, dann läge deine Schmerzgrenze bei 15,- EUR für die Karte.

Dein Vehandungsspielraum zwischen deinem Wunschpreis und deiner Schmerzgrenze, beträgt also 6,- EUR.

Das ist eine gute Basis um einen fairen Preis auszuhandeln, der für beide Seiten befriedigend ist.

Du hast bessere Chancen als der Käufer!!

Nehmen wir weiter an, du lässt dich bis auf die Schmerzgrenze von 15,- EUR drücken, dann wäre es immer noch ein 50:50 Deal.

Beim Verkauf zum halben preis, also 15,- EUR, hätte der Käufer 15,- EUR gespart und du 15,- EUR für Lau bekommen.

Das heißt:

Bei jeden Cent mehr als 15,- EUR erhältst du mehr an Geld, als der Käufer einsparen kann.

Umgekehrt hat der Käufer die Chance den Originalpreis bis zum halben Preis günstiger zu bekommen.

Wichtig ist, dass der Käufer wirklich alle Details kennt, bevor der Vertrag geschlossen wurde!

Selbst wenn die Karte für die nächsten Jahre gilt, muss das Verfallsdatum angegeben.

Sollte das Phantasialand über Winter schließen und die Karte nicht genutzt werden können, muss der Käufer dies wissen.

Auf jeden Fall sollte zum Beispiel stehen:

Zur Nutzung der Karte gelten die AGB der Phantasia GmbH oder ähnlich.

Das Versandrisiko:

Falls du deine Karte auf Wunsch des Käufers verschickst, sollte der Käufer wissen, das beim sog. Sendungverkauf (Geschäfte unter Privatpersonen), immer der Käufer das Versand-Risiko trägt.

Geht der Brief mit der Karte also verloren, hat er Pech gehabt.

Die Zustellung mit Sendungsnachweis ist möglich - aber kostet auch mehr.

Deshalb bist du immer auf der sicheren Seite, wenn der Käufer die Versandart wählen kann.

Für dich sind die Versandkosten unwichtig, weil sie der Käufer bezahlt.

Was nicht geht, ist hohe Versandkosten verlangen und als einfachen Brief versenden.

Mein Verkaufs-Tipp:

Optimal wäre, wenn du dich mit ein paar Nachbarn zusammen tun würdest.

In der Regel gehen Familien ins Phantasialand.

Ein Konvolut von 4-5 Karten zu einem Guten Preis nach dem oben genannten Prinzip, lässt sich bestimmt schneller verkaufen.

Bei 30,- EUR Karten und 4 Stück, kann der Käufer bis zu 60,- EUR sparen.

Für eine 4-köpfige Familie ganz bestimmt ein Kaufanreiz!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Das ist meistens Betrug, ich würde die Finger davon lassen.

Steht denn auf den Karten "nicht übertragbar" falls nicht kannst du sie vollkommen legal verkaufen. Auch wenn mir schleierhaft ist warum man Eintrittskarten zum regulären Preis auf eBay verkaufen sollte. Welchen Anreiz gäbe es dann, diese zu kaufen?

drumhan 
Fragesteller
 24.07.2019, 00:27

"Weiß jemand, ob ich die Karte bei ebay verkaufen darf? natürlich auch unter dem regulären Eintrittspreis!"

Natürlich günstiger als Regulär, das ist klar. Ich habe die Karte noch nicht erhalten und nicht gesehen. Ich weiß nur, dass jede X-Beliebige Person damit ins Phantasialand gehen kann und das meine Geschwister zb. das auch schon mehrfach gemacht haben.

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