Darf man ein Reh,Hase,Wildschwein töten wenn es auf dem eigenen Grundstück ist?

9 Antworten

Moin,

du hast schon einige Antworten bekommen, worauf ich noch hinweisen möchte, ist, dass das grundlose töten von Wirbeltieren verboten ist und einen straftatbestand darstellt, der mit Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet wird, § 17 TierSchG.

Hallo,

So aus der Luft gegriffen ist die Frage nicht!

Es handelt sich um Tierarten, die dem Jagdrecht unterliegen. Als solche sind wildlebende Exemplare rechtlich zunächst einmal "herrenlos", gehören also niemandem. Sich aneignen darf sie nur derjenige, dem das Jagdrecht auf der Fläche auf der sie sich gerade befinden, zusteht. Und das Jagdrecht ist "untrennbar" das heißt, anders als das Fischereirecht kann es zB nicht gesondert verkauft werden) mit dem Eigentum an Grund und Boden verbunden. Soweit ist das nach der Abschaffung des Jagdprivilegs des Adels nach wie vor geltende Rechtslage!

Und ein paar Jahre im 19. Jahrhundert war es wohl wirklich so, dass jeder, der auch nur einen Quadratmeter besaß, ein Stück Wild erlegen durfte, wenn es sich zufällig dorthin verirrte. (Wir Förster stehen heute noch ehrfürchtig vor den letzten, heute über 150 - jährigen wunderbar gemischten, laubholzreichen Mischbeständen, die damals überall entstehen konnten. Heute sind wir schuld, wenn wir in den wenigen Jahren Schutz vor Verbiss, den ein Zaun bietet, nur gleichaltrige, gleichförmige Nadelbestände hochbekommen.)

Inzwischen gibt es da aber schon seit langem einige Regulierungen: Als Grundeigentümer steht dir zwar das Jagdrecht zu, aber um es eigenständig nutzen zu können, muss dein zusammenhängender Grundbesitz eine gewisse Größe haben. (81,755 ha in Bayern, 75 ha in allen anderen Bundesländern.) Ist dies nicht der Fall, gehört die Fläche automatisch zu einer sog. Jagdgenossenschaft, der Gemeinschaft der Eigentümer, deren Flächen zusammen ein Jagdrevier bilden. Diese entscheidet gemeinsam, wie die ihr Jagdrecht nutzt, idR durch Verpachtung an einen Jäger. Jeder Grundeigentümer ist stimmberechtigt, die Größe der eingebrachten Fläche spielt auch eine Rolle.

Über die persönlichen Voraussetzungen um zu jagen (Jagdschein, etc.) hast du bereits einige Antworten erhalten. Weitere Regelungen (Jagd- und Schonzeiten, Abschusspläne,...) sind natürlich auch zu beachten.

Ganz klares Nein!

Das Töten von fremden Tieren, auch Wildtieren, ist grundsätzlich nicht gestattet. Abgesehen davon wäre selbst das Töten von eigenen Tieren nicht so ohne weiteres erlaubt und, falls erlaubt, an strenge Bestimmungen geknüpft.

Ein Bekannter hat ein großes Wildfreigehege mit Schalenwild, dass er zur Nahrungsgewinnung hält. Die Tiere sind wild, können nur nicht weglaufen. Er musste einen Jagdschein machen, um seine eigenen Tiere zu töten.

furbo  23.04.2020, 08:21

Ups... nicht "dass" sondern "das".

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Darf man ein Reh,Hase,Wildschwein töten wenn es auf dem eigenen Grundstück ist?

Dies darf nur ein Jäger/Förster dessen Jagdgebiet auch dein Grundstück umfasst.

Du kannst Lärm machen und so die Tiere Verscheuchen ,aber töten nicht. Ist ein Tier verletzt ,so kannst auch den Jäger /Förster aus deiner Region Rufen der dann entscheiden muss Gnadenschuß oder Tierarzt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Nein, es bleiben Wildtiere und damit wäre es Wilderei. Wenn sie ständig stören, dann muss der zuständige Förster oder Jäger informiert werden, der kümmert sich in der Regel unentgeldlich darum.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung