Darf man eigentlich mit dem Fahrrad auf Bundesstraßen fahren?
Guten tag und zwar wollte ich mal mit dem Fahrrad zur Arbeit fahren bei gutem Wetter das Problem ist aber auf meinem Arbeitsweg liegt die B7 und ich weis nicht ob man da mit dem Fahrrad lang fahren darf ich hab auch noch keinen Führerschein von daher kann ich auch nicht sagen ob da jemals ein Fahrrad Fahrer lang gefahren ist
7 Antworten
Dürfen auf jeden Fall. Die Frage ist eher, ob man das will. Wenn, dann gut sichtbar von hinten, bestenfalls auch tagsüber beleuchtet. Damit man nicht überholt wird, wenn es zu eng ist, dort gleich so weit links fahren, dass ein Überholen dann wirklich nicht möglich ist. Durch die 2. Spur, ist überholen für PKW und Busse eigentlich immer möglich, so bald diese frei ist.
Die (>5m) breiten Fußwege rechts der Straße, wo vorhanden, möglichst nutzen, wenn dort kein bedeutender Fußgängerverkehr ist.
Du hast völlig Recht. Hier in meiner Großstadt fährt kaum Polizei rum, und über (langsam) fahrende Radfahrer auf Fußwegen, oder auf breiten, menschenleeren Fußwegen, regt sich niemand auf, und die Polizei will so was auch nicht wahrnehmen.
Um so mehr Argumente hast du bei dir, tatsächlich dort die Straße zu benutzen, was sonst?
bei mir in Wuppertal ist die Polizei wachsam. Die haben mich sogar schon wegen meinem Sattel rausgezogen, weil die Schraube von dem Sattel zu lockerer war da sieht man mal das die Wuppertaler Polizei wachsam ist und auf jedes kleine Detail achtet
Für diesen Service bedankt man sich mit einem: "Oh danke, das hab ich wohl nachher nicht wieder richtig festgemacht, als ich die Drogen im Sattel versteckt hab." :-) Wenn man noch etwas Zeit hat, für ein kleines Gespräch, und gerne mal wissen will, ob man ohne Drogenkonsum tatsächlich keinen Teststreifen positiv anzeigen lässt.
Im Sattel waren keine Drogen versteckt das Fahrrad ist einfach nur alt meine Cousine hatte das Fahrrad schon gehabt in ihrer Jugend und meine Cousine ist heute 35 Und ich bin 20
Genau deshalb könntest du dir solche Scherze gut erlauben, so du gerne scherzt.
Hi, meistens gibt es für die Bundesstraße einen Fahrradweg, der ein Stück entfernt sein kann. Man beachte die Beschilderung.
Wenn es keinen gibt, dann darf man die Fahrbahn benutzen, sollte aber möglichst weit rechts fahren.
Wenn das Schild "Kraftfahrstraße" - Ein weißes Auto auf blauem Grund, rechteckig
oder "Verbot für Fahrräder" - ein schwarzes Fahrrad auf weißem Grund mit rotem Rand, rund
angebracht ist, dann natürlich nicht.
Solange es keine Kraftverkehrsstraße ist dürfen auch Fahrräder auf der Bundesstraße fahren.
Auf einer normalen Bundesstraße, sprich einspruig schon, wüßte nicht was dagegen sprechen sollte
Wohingegen bei 2spurigen es normal auch als Schnellstraße deklariert ist und dann gilt das Gleiche wie bei Autobahnen "schneller als 60 im Schein eingetragen", also somit tabu für Räder
Eine Kraftfahr- bzw. Schnellstraße wird in Deutschland in der Regel durch ein Verkehrszeichen ausgewiesen. Gemäß Anlage 1 zu § 41 StVO ist dies das Zeichen 331.1, welches ein weißes Piktogramm eines PKW auf einem viereckigen blauen Hintergrund zeigt. Das Ende einer Schnellstraße wird durch eben dieses Zeichen mit einem zusätzlichen roten diagonalen Strich bestimmt. Ist das Verkehrszeichen 331.1 vorhanden, gelten die Regeln der StVO bezüglich einer Kraftstraße. und hier das passende Schild dazu
Sollte man als Autofahrer wissen
Ich glaube halt nicht, dass der Begriff Schnellstraße in der StVO auftaucht. Kraftfahrstraßen sind mir geläufig.
BOAH man kann es auch päpstlicher Nehmen wie der Papst
Ich kenn niemanden, der "Kraftfahrstraße" sagt, das sind "Schnellstraßen" und gut ist
aber gut, lassen wir das. Du Recht und was weiß ich schon mit meinen 30J Führerschein...
AH nen kleiner Seitenhieb kann ich mir dennoch jetzt nicht verkneifen
"Als Kraftfahrstraße (umgangssprachlich auch Schnellstraße oder Schnellverkehrsstraße genannt) wird in der deutschen Straßenverkehrs-Ordnung eine bestimmte Form der Autostraße bezeichnet."
Quelle Kraftfahrstraße – Wikipedia
Also UMGANGSSPRACHE ist NICHT die Kraftfahrstraße
Fall erledigt
Solange es sich nicht um eine Kraftfahrtstraße oder Schnellstraße handelt, darfst du darauf fahren. Die genannten Straßen sind an den Zufahrten durch ein blaues Schild mit weißem Auto drauf gekennzeichnet.
Auf dem Bürgersteig darf man leider nur fahren, wenn es ausgeschildert ist d.h. wenn der frei ist und es ist nur Fußgänger ausgeschildert, dann darf man auch nicht auf dem Bürgersteig fahren egal ob der Bürgersteig frei ist oder nicht. Ich wohne in einer Großstadt. Da ist außerdem immer irgendwo eine Polizeistreife Einmal war ich mit dem Fahrrad unterwegs. Auf dem Bürgersteig und ich wurde angehalten von der Polizei weil ich auf einem Gehweg gefahren bin, wo kein Fahrradweg ausgeschildert war dort war nur Fußgänger ausgeschildert.