Darf man Deo-Spray mit der Größe von 100ml im Handgepäck mitnehmen?

2 Antworten

Alles, was flüssig, cremig, pastös etc. ist, darf im Handgepäck nur mitgenommen werden wenn:

  • der einzelne Behälter maximal 100 ml beinhaltet kann (also eine halbvolle 200ml-Flasche geht nicht)
  • die Behältnisse in einem wiederverschließbaren und durchsichtigen Beutel, welcher maximal 1 Liter beinhalten kann, transportiert werden.

Also ja, ein kleines 100ml Deo darfst du in deinen Beutel tun.

https://www.bundespolizei.de/Web/DE/01Sicher-auf-Reisen/01Mit-dem-Flugzeug/03Was-darf-ich-mitnehmen/was-darf-ich-mitnehmen_node.html

Ich verweise auch noch auf folgenden Abschnitt aus der zuvor genannten Quelle:

Was ist unter "Flüssigkeit", was unter "flüssig" zu verstehen?
Die Verordnung spricht von "Flüssigkeiten, Gelen und Aerosolen". Hierunter sind alle Substanzen zu verstehen, welche bei Raumtemperatur flüssig, zähflüssig, gelartig, cremig oder von ähnlicher Konsistenz sind (zum Beispiel Pasten, Lotionen, Mischungen von Flüssigkeiten und Feststoffen, Suppen sowie Streichkäse/-wurst, Zahnpasta, Haargel, Sirup, Parfüm und Rasierschaum). In Zweifelsfällen entscheidet das Kontrollpersonal am Flughafen über die Zulässigkeit der Mitnahme.
Woher ich das weiß:Recherche

Ja, alles bis 100ml ist erlaubt.